Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 221

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gesagt wurde, worauf man achten und schauen muss, inwieweit man haftbar ist oder wo die Maßnahmen ansetzen müssen, damit man nicht mehr haftbar ist; zum anderen zur Aufklärung, nämlich mit Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh.

Genau das ist der Punkt, dass heute viele Leute überhaupt kein Verständnis mehr dafür haben. Die gehen auf die Alm und glauben, eine Kuh ist ein großes Streicheltier und man kann sich jedem Tier nähern. Es hat Gott sei Dank vor einiger Zeit in Kärnten ein Gerichtsurteil gegeben, in dem der Richter in Bezug auf eine ähnliche Situation befand, dass jeder Mensch, der ein Tier hat, so viel Hausverstand haben sollte, um zu wissen, dass von einem Rind mit 750 Kilogramm Eigengewicht eine Gefahr ausgeht.

Es war auch notwendig, das rechtlich niederzuschreiben. Es gab den Wunsch, die Eigenverantwortung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern, diese dort festzuschreiben, um auch den Landwirten das Signal der Rechtssicherheit zu geben. Zu guter Letzt gibt es natürlich die Versicherung als letzte Maßnahme.

Kollegin Griss und Kollege Noll stellen diese Maßnahme heute aus juristischer Sicht infrage. – Meine Kolleginnen und Kollegen, wir haben zwei Möglichkeiten gehabt, und zwar: etwas zu tun, diese vier Maßnahmen umzusetzen, oder nichts zu tun, auf die Gefahr hin, dass entweder viele Weiden nicht mehr bestoßen werden oder dass das noch viel Schlimmere passiert – uns haben nämlich viele Landwirte angedroht, dass sie hergehen und die Wanderwege, wo es nur geht, sperren. Wir hätten in den Gemeinden Riesen-, Riesen-, Riesenherausforderungen gehabt, um einen normalen Sommerbetrieb mit Wanderwegen und Mountainbikerouten aufrechterhalten zu kön­nen.

Ich glaube, wenn man diese zwei Alternativen betrachtet, so hat man richtig gehandelt. Diese Neuregelungen sind kein absoluter Freibrief für uns Landwirte, aber sie verteilen die Verantwortung wenigstens auf beide Seiten, sowohl auf die Landwirte als auch auf die Nutzer der Almen. Ich denke, mit ein bisschen Eigenverantwortung, die auch von den Nutzern erwartet wird, wird es auch in Zukunft möglich sein, die Almwirtschaft im Sinne der Freizeitnutzer, aber auch im Sinne der Landwirtschaft zu betreiben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.25


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte.


18.26.07

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vize­kanzler! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherin­nen und Österreicher! Zum sogenannten Almurteil – verursacht durch viele unglück­liche Umstände; dann der tragische Tod dieser Touristin in Tirol durch eine einzige Kuh, die teils auch natürliche Instinkte hat und sich gewehrt hat, aber dazu komme ich später noch –: Jetzt gibt es dieses erstinstanzliche Urteil mit hohen Schadenersatz­for­derungen, und dabei geht es vor allem auch um die Existenz eines bäuerlichen Familienbetriebs.

Dieser Vorfall ist natürlich breit diskutiert worden und hat zu sehr viel Verunsicherung draußen bei unseren bäuerlichen Familienbetrieben geführt. Wir haben in den Zeitun­gen gelesen, dass es zum einen ums Sperren von Flächen und Wegen geht, andere wollen die Almen nicht mehr bestoßen, und auch in der breiten Öffentlichkeit ist es natürlich ein großes Thema gewesen; auch da hat keiner dieses Urteil verstanden. Ich bin sehr froh, dass wir da handeln. Es ist enorm wichtig, das sage ich als Bauer, aber ich höre es natürlich auch draußen, bei unseren bäuerlichen Familienbetrieben, dass wir da etwas machen.

 


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