Organisationen soll die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich ja unter Strafe gestellt. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Teilbereiche der Umsetzung sind besser gelungen, andere schlechter. Es ist insgesamt inkonsistent.
In der Praxis sind ganze Bevölkerungsgruppen unter Pauschalverdacht gestellt, zum Beispiel Mitglieder von Rechnungshöfen, Vertreter politischer Parteien, Offiziere, Vertreter internationaler Organisationen, Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Mit erfasst sind auch deren Ehegatten, Kinder und Eltern. Das erscheint einerseits natürlich sinnvoll, nimmt aber andererseits auch erstaunliche Ausmaße an: Eine Bekannte hat mir erzählt, dass sie, als sie das Bankschließfach ihrer verstorbenen Mutter, die zu diesem genannten Personenkreis zählt, übernehmen wollte, auf fast unüberwindbare Hürden gestoßen ist, weil die Überprüfung sehr lange dauerte, aufwendig und langwierig war.
Auf der anderen Seite finde ich es aber erstaunlich, dass die von der EU empfohlene verpflichtende Risikoanalyse für Kunden von Immobilienmaklern im Juni 2018 von der FPÖ-ÖVP-Regierung nicht gesetzlich umgesetzt wurde; das ist in der Risikobewertungsausnahmeverordnung nachzulesen. Hier greift nur die allgemeine Gewerbeordnung, und diese Ausnahme leuchtet mir als Wohnbausprecherin nicht ganz ein, denn schließlich zeigen die Zahlen der Oesterreichischen Nationalbank, dass der Druck durch das ausländische Kapital enorm ist. Es drängt Geld auf den österreichischen Immobilienmarkt, das wir nicht brauchen, das nur die Preise, die Wohnungspreise in die Höhe treibt und Wohnen verteuert. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Novelle zur Rechtsanwaltsordnung ist für die Berufsgruppe noch immer impraktikabel, wir werden diese auch ablehnen. Die 4. Geldwäscherichtlinie war bis 26.6.2017 umzusetzen. – Dass die Republik heute da steht, wo sie steht, ist kein Ruhmesblatt für die abgewählte türkis-blaue Regierung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.03
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Justizminister! Ich darf ganz kurz und mit aller Würze begründen, warum die FPÖ heute diesem Antrag die Zustimmung erteilen wird, nämlich aus drei Überlegungen: Stellen Sie sich vor, Sie kommen zum Amtstag bei einem Gericht und die Richterin oder der Richter sagt: Wir wollen mit einer Streitpartei einen Vergleich schließen!, dann wären dort Gerichtsgebühren in einem Ausmaß von 50 Prozent der normalen Gerichtsgebühren fällig.
Eine Woche später haben Sie wiederum eine Streitigkeit, kommen nach ein paar Wochen wieder zum Gericht, reichen dort einen Schriftsatz ein und vergleichen sich in der ersten Tagsatzung. Dann werden aus diesen 50 Prozent der Gerichtsgebühren auf einmal 100 Prozent der Gerichtsgebühren. Das heißt, wir haben ein eklatantes Missverhältnis, wenn sich jemand einerseits außergerichtlich vergleicht oder bei einem prätorischen Vergleich, wie man es vor Gericht nennt, und wenn jemand – auf der anderen Seite – vor Gericht geht.
Das heißt, die Fragestellung ist: Welche Ungleichbehandlung liegt hier vor? – Das ist einmal das Erste; so steht es nämlich im Gesetz.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite