Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 232

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Das Zweite – und das ist mir auch schon im Ausschuss aufgestoßen – ist – ich habe der ÖVP ja mitgegeben, dass sie sich ein wenig Bedenkzeit geben soll, denn man kann ja auch klüger werden –, dass  die Gerichtsgebühren mit 118 Prozent weit über dem europäischen Durchschnitt liegen. Die durchschnittlichen Gerichtsgebühren in Europa betragen 18 Prozent, jene in Österreich 118 Prozent.

Der dritte Punkt ist – und das ist das Frappierendste; ich freue mich auf die Ver­handlungen in der neuen Gesetzgebungsperiode –, dass diese Gerichtsgebühren nicht dem Justizministerium zugutekommen, sondern dem Finanzministerium, und der Finanzminister stellt dann gnadenhalber das Budget für die Justiz zur Verfügung.

Jetzt frage ich Sie: Wofür hat man dann Gerichtsgebühren, die man einhebt, wenn es darum geht, recht zu bekommen und ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter auszuüben? – Das kann ja nicht die Lösung sein.

Und wenn Sie, Herr Kollege Mahrer, am Ende Ihrer Ausführungen sagen: Ja, wir wollen eine große Lösung haben!, dann bin ich gespannt, wie wir den Kostenbeitrag für Straftäter, für Vergewaltiger, die nur 50 Euro zu zahlen haben und einen minimalen Kostenbeitrag in dieser Republik leisten, erhöhen werden. Dann werden wir darüber reden, dass man, wenn man Freisprüche hat, die Budgets für die Anwälte entsprechend erhöhen wird.

All das sind Punkte, die wir auch eingefordert haben, gemeinsam mit dem vorherigen Justizminister. Ich erwarte mir von der ÖVP, dass sie das in dieser Schnelligkeit zu einem Abschluss bringt. Wenn wir das zustande bringen, dann sind wir auf einem guten Weg, die Frage der Gerichtsgebühren entsprechend zu lösen.

Die FPÖ ist daher heute ganz klar dafür, diesen ersten Schritt der Entlastung für die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land, diesen ganz kleinen Schritt im Bereich dieser Gebühren zu setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jarolim.)

19.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Dr. Jabloner. – Bitte, Herr Vizekanzler.


19.06.35

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich stehe nicht an zu sagen, dass ich mit dem System der Gerichtsgebühren, das wir nun vorfinden, nicht besonders glücklich bin und eine Gesamtlösung anzustreben ist.

Ich habe auch Sympathie für den vorliegenden Antrag, aber er ist einfach nicht finan­zierbar. Ich bin verpflichtet, Ihnen zu sagen, dass wir die mindestens halbe Million Euro nicht budgetiert haben, die die Verwirklichung dieses Antrages bedeuten würde. (Abg. Kassegger: Eine halbe Million?) Das Justizbudget ist äußerst karg bemessen, wir stehen vor größten Problemen. Es fehlen uns im laufenden Budgetjahr 70 Millionen Euro, um auch nur den Normalbetrieb aufrechterhalten zu können.

Das ist die Folge einer systematischen Unterbudgetierung des Justizbereichs, die sich durch mehrere Legislaturperioden zieht. Ich habe genau diese Situation jetzt zu bewältigen und muss daher darauf achten, dass nicht zusätzliche Belastungen entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Noll. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


 


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