Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herr Finanzminister auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Idee zu diesem Initiativantrag ist mir anlässlich der Präsentation des Steuerkonzeptes, der Steuerpläne der alten Regierung gekommen – ich muss eigentlich sagen: wieder einmal gekommen. In diesem Zusammenhang ist sehr rasch die Frage aufgetaucht, was denn mit der Abgeltung der kalten Progression ist. Da sind die Schreie von allen möglichen Seiten gekommen, besonders laut von den NEOS, geht es doch bei der Abgeltung der kalten Progression darum, dass durch Steigerung der Gehälter aufgrund von Wertverlusten durch Inflation die Progression ein wenig stärker zuschlägt. Aber niemand, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich in dieser Situation gefragt, was denn eigentlich mit den Transferleistungen und den Wertverlusten ist, die dort von Jahr zu Jahr durch die Inflation entstehen.
Bei der Pflege nicht, bei der Familienbeihilfe nicht, bei den Studienbeihilfen nicht: In allen drei Bereichen gibt es zwar sporadische Erhöhungen, aber keine laufenden Valorisierungen, was beim Pflegegeld – es wurde ohnehin schon erwähnt – dazu geführt hat, dass seit 1993 ein Wertverlust von mehr als einem Drittel aufgetreten ist. Übertragen wir das auf die Pflegestufe sieben, dann bedeutet das seit 1993 einen Verlust von 600 Euro, sage und schreibe 600 Euro.
Ich habe daher diesen Antrag im Sozialausschuss eingebracht, und wie das halt mit Anträgen, die von Oppositionsparteien an Ausschüsse herangetragen werden, so üblich ist, wurde er vertagt. Das war am 20. März. Am selben Tag wurde in einem anderen Ausschuss, dem Verfassungsausschuss, die Parteienförderung valorisiert. Na, da hat es keinen Genierer gegeben. Das war das Selbstverständlichste von der Welt, dass die Parteienförderung valorisiert wird. (Abg. Gödl: Jetzt stimmen Sie gegen die Reduzierung! Jetzt stimmen Sie gegen die Reduzierung der Parteienförderung!)
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, das ist außerordentlich unanständig gewesen. Das ist unanständig gewesen gegenüber jenen TransferbezieherInnen von Pflegegeld und anderen Transferleistungen, die Wertverluste in Kauf nehmen mussten. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Na ja, was war die Begründung? – Erinnern wir uns: Was war die Begründung für die Erhöhung der Parteienförderung? – Es hat seit 2015 keine Valorisierung mehr gegeben. Und wissen Sie, wann die letzte Valorisierung des Pflegegeldes stattgefunden hat? – Ich werde es Ihnen sagen: Ebenfalls 2015. Aber diesen Initiativantrag haben Sie natürlich im Sozialausschuss vertagt. Ich habe ihn dann noch einmal im Finanzausschuss eingebracht, und erst dank des freien Spiels der Kräfte ist es gelungen, mittels eines Fristsetzungsantrages eine Lösung zu finden, der letztlich alle Parteien zugestimmt haben. Das finde ich gut. Ich finde das deshalb gut, weil wir das den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen schuldig sind.
Jetzt hat es ja viele Querschüsse gegeben – vom Bundesminister für Finanzen, der seinen Budgetpfad mit Sorge betrachtet. (Ruf bei der ÖVP: Bravo!) Es geht um 50 Millionen Euro pro Jahr, und nicht, Herr Finanzminister, wie Sie behauptet haben, im zweiten Jahr um 100, im dritten Jahr um 150. – Nein, diese Rechnung ist falsch. Die Rechnung geht anders. 50 Millionen und eine Inflationsrate im Folgejahr von 2 Prozent bedeutet, dass es im Folgejahr 51 Millionen kostet, nicht 100. Bitte, wenn rechnen, dann schon richtig rechnen!
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