Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 258

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5. In Ziffer 4 § 2 Abs. 4 wird die Wortfolge „die Ferienbetreuung im Zusammenhang mit neu geschaffenen Betreuungsplätzen“ durch die Wortfolge „die Ferienbetreuung sowie Gratisnachhilfe und Lernunterstützung“ ersetzt.

6. In Ziffer 4 § 2 Abs. 4a wird die Wortfolge „bestehende außerschulische Betreu­ungsangebote“ durch „bestehende außerschulische Betreuungsangebote sowie Gratis­nachhilfe und Lernunterstützung in den Ferien“ ersetzt.

7. In Ziffer 4 § 2 Abs. 5 wird die Wendung „des Schuljahres 2018/19“ durch „der Schuljahre 2017/18 und 2018/19“ ersetzt.

8. In Ziffer 6 § 4 Abs. 1 wird die Wortfolge „für außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen“ durch „für außerschulische Betreuungsangebote sowie Gratisnachhilfe und Lernunterstützung an ganztägigen Schulformen“ ersetzt.

9. In Ziffer 8 § 5 Abs. 3 wird der letzte Satz gestrichen.

10. Ziffer 8 § 5 Abs. 5 lautet:

(5) Bei der Festsetzung der Beiträge für die Betreuung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist auf eine Entlastung der Erziehungsberechtigten insbesondere durch eine soziale Staffelung Bedacht zu nehmen.

11. Ziffer 8 § 5 Abs. 6 entfällt, die Abs. 7 bis 11 werden zu Abs. 6 bis 10.

12. In Ziffer 8 wird im neuen Abs. 6 (vormals Abs. 7) die Wortfolge „Ausbau der schulischen Tagesbetreuung und der Ferienbetreuung“ durch „Ausbau der schulischen Tagesbetreuung und der Ferienbetreuung sowie Gratisnachhilfe und Lernunterstüt­zung“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 2 und Z 3:

Das Bildungsinvestitionsgesetz, BGBl. Nr. 8/2017 hatte bei Beschlussfassung im Jänner 2017 das Ziel, ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung (auch in verschränkter Form) in einem Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort zur Verfügung zu stellen. Weiters sollte auch das außerschulische Betreuungsangebot während der Ferienzeiten ausgebaut werden. Dieses Ziel sollte bis 2025 erreicht werden. Dazu steht insgesamt ein Betrag von 750 Millionen Euro zur Verfügung. Gegenfinanziert wird dies durch die Abschlagszahlung der Bankenmilliarde iHv. 1 Mrd. Euro. Die ÖVP/FPÖ Regierung hat 2018 allerdings den Ausbau durch die Halbierung der jährlich für den Ausbau zur Verfügung gestellten Mitteln bzw. Verschiebung der Auszahlungen bis zum Jahr 2032 drastisch gebremst. Im vorgelegten Antrag 871/A werden die Auszahlungen um ein weiteres Jahr auf 2033 verschoben. Dabei ist zu beachten, dass dringend Maßnahmen zur Verbesserung von Familie Beruf zu setzen sind – und nicht erst in mehr als zehn Jahren. Gleiches gilt für pädagogische Vorteile, die sich durch den Ausbau ganztägiger Schulformen erzielen lassen.

Zu betonen ist außerdem, dass mit der vorgeschlagenen Novelle der Mechanismus der Mittelbereitstellung verändert werden soll und dadurch das Abrufen der Mittel erleich­tert werden soll. Es ist daher insgesamt nicht einzusehen, warum die vorhandenen Mittel iHv. 750 Mio. Euro nicht ehest möglich für einen raschen Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, umso die genannte Zielsetzung eines flächendeckenden Ange­bots an ganztägigen Schulformen, das von 40% der Kinder von 6 bis 15 Jahren ge­nutzt wird, sobald als möglich zu erreichen. 

Zu Z 1, Z 3 bis 8, Z 10 bis 12:

 


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