Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 259

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Bisher wurde in der Novelle der Fokus auf die Ferienbetreuung gelegt, nicht aber auf Lernunterstützung im Rahmen der Ferienbetreuung – insbesondere natürlich jene in den Sommerferien. Viele SchülerInnen müssen auch in den Ferien lernen, da sie etwa zum Schulbeginn eine Nachprüfung haben, um in die nächste Schulstufe aufsteigen zu können, oder um generell Defizite aufholen zu können. Eine fachliche Unterstützung ist für den rascheren Lernerfolg oftmals von entscheidender Bedeutung, scheitert aber mitunter an den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses. Daher wird gesetzlich klargestellt dass den Ländern explizit auch Gelder für den Ausbau von Gratisnachhilfe und Lernunterstützung bereit gestellt wird.

Zu Z 9:

Da das derzeitige Angebot an ganztägigen Schulformen insbesondere im ländlichen Raum schlecht ausgeprägt ist, wurde die Kopplung zusätzlicher Investitionen an die demographische Entwicklung wieder gestrichen. Dies ist nicht nur für kleine Schul­standorte problematisch, sondern verstärkt derzeitige Tendenzen der Landflucht zu­sätzlich: junge Familien werden sich dann im ländlichen Raum niederlassen bzw. bleiben, wenn sie auch entsprechende Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorfinden. Dazu zählt auch das Angebot an ganztägigen Schul­formen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Abänderungsantrag wurde in Grundzügen erläutert, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung, nachdem er auch ausgeteilt worden ist.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Ich glaube, jetzt muss der Nehammer nachgemeldet werden!)


20.39.48

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Kollege Taschner hat schon sehr präzise auf den Punkt gebracht, wie dieser Antrag zustande gekommen ist.

Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir das hier im Parlament erledigt haben beziehungs­weise heute erledigen werden und im Interregnum – wenn man so will – eine wesent­liche Maßnahme umsetzen. Ich schließe mich natürlich auch dem Dank an die beteiligten Proponenten im Unterrichtsausschuss, an die beiden Fachreferenten, an, dass das so geklappt hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Frau Kollegin Hammerschmid, Sie haben richtig gesagt, dass es uns ein Anliegen sein muss, die bestmögliche Ausbildung, Chancengleichheit und dergleichen fort für unsere Kinder im Bildungsbereich zu schaffen. Das ist ja selbstverständlich, also ein Stehsatz, den man auch mit Leben erfüllen muss.

Sie haben es erwähnt, Sie haben das 2016 mit ein paar Fehlern, wenn man so will, und unter falschen Voraussetzungen gemacht. Unseres Erachtens war die haupt­sächliche falsche Voraussetzung der Umstand, dass Sie halt versucht haben, das über Zwang zu machen – das hat nicht ganz funktioniert.

Das Zweite ist, dass offensichtlich die Anschubfinanzierung als solche nicht abgeholt worden ist. Das wissen wir. Wenn Sie bemängeln, dass wir mit der heutigen Novel­lierung die Gemeinden, die Schulerhalter, nicht dazu anregen würden, weiter auszu­bauen, dann darf ich Sie daran erinnern, dass es just Ihr sozialdemokratischer Kollege,


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