Herr Landeshauptmann Peter Kaiser war, der gesagt hat, wir brauchen unbedingt die Novelle, um weiter auszubauen. Die hätten es also mit Ihrem Modell nicht gemacht.
Ich bin der Überzeugung, dass wir durch unseren Föderalismus ein vielgestaltiges Land haben. Wir haben auf der einen Seite ja bekanntermaßen urbane Ballungszentren, auf der anderen Seite aber auch sehr viel ländlichen Raum, der ganz andere Bedürfnisse hat. Dieses vielgestaltige Land braucht auch entsprechend vielgestaltige Lösungsansätze. Das ist etwas, was wir heute mit dieser Novellierung, glaube ich, berücksichtigen und dem wir entsprechend Rechnung tragen.
Es ist schon mehrfach vom Kollegen Taschner erwähnt worden, dass wir einen bedarfsorientierten Ausbau der ganztägigen Schulformen betreiben. Wir stellen die finanziellen Mittel sicher und werden es schaffen, bis 2022 weitere 40 000 Plätze ins Leben zu rufen.
Wir machen eine Verwaltungsvereinfachung, indem wir die Verteilung nur mehr über die Länder bewerkstelligen werden. Wir stellen dazu sicher, dass eben die schulischen und außerschulischen Betreuungseinrichtungen gleichgestellt werden. Das ist in einem vielgestaltigen Land durchaus sinnvoll.
Wir legen auch gleichzeitig fest, dass es natürlich gewisse Qualitätsstandards für eben diese außerschulischen Betreuungseinrichtungen geben muss; das ist auch nicht unwesentlich und auch ein Fehler, der Ihnen damals passiert ist, geschätzte Kollegin Hammerschmid, beziehungsweise denen, die es beschlossen haben. Die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten ganztägigen Schulen kommen auch wieder in die Förderschiene. Das ist, glaube ich, auch nicht ganz unwichtig.
Wir schaffen es also, den leichten Pfusch aus dem Jahr 2016 zu reparieren – auch das hat Kollege Taschner schon erwähnt. Ein wesentlicher Punkt aus freiheitlicher Sicht ist, dass wir dazu übergehen, die Wahlfreiheit der Eltern zu forcieren. Wir wissen aus vielen praktischen Beispielen, dass die verschränkte Form des ganztägigen Schulunterrichts oder der ganztägigen Schulform eben nicht angenommen wurde, vor allem nicht im ländlichen Bereich, dass also die Wahlfreiheit der Eltern betroffen war.
Das war eine zentrale freiheitliche Forderung; ohne uns Freiheitliche wäre das nicht im Regierungsprogramm gestanden. Es freut mich, Kollege Taschner, dass du das sozusagen auch so siehst. Ich kann mich aber daran erinnern, wir haben diesen Punkt Wahlfreiheit damals wirklich hineinverhandeln müssen. Daher freue ich mich ganz besonders, dass wir das hier umsetzen, denn natürlich sind wir uns alle einig: Wir brauchen einen Ausbau der ganztägigen Betreuungsformen – aber eben nicht mit Zwang in nur eine Richtung.
Es geht aber nicht nur um den Ausbau, sondern auch um den Erhalt dieser Betreuungsformen – auch das werden wir mit dieser Vorlage entsprechend sichern. Wir schaffen es mit der Kofinanzierung von 30 Prozent durch die Länder und die Gemeinden, dass wir eine höhere Zahl an Betreuungsplätzen sicherstellen und damit sicher auch nachhaltiger werden. Wir haben es eben, glaube ich, ganz gut gemacht, dass es da künftig geordnete Rahmenbedingungen und auch Rechtssicherheit für die Schulerhalter geben wird.
Zum Abänderungsantrag der SPÖ – Stichwort Gratisnachhilfe –: Zum einen muss ich wirklich einmal festhalten, dass unser Antrag vorsieht, dass es entsprechende Fördermöglichkeiten gibt. Die Gratismentalität finde ich einfach nicht gut, das ist unseres Erachtens abzulehnen. Wir schaffen aber dennoch eine Verbesserung des Angebots, das auch niederschwellig für sozial Schwache zugänglich ist. Der Unterrichtsausschuss – Frau Kollegin Hammerschmid, das wissen Sie – hat ja auch noch einmal sicherheitshalber festgestellt, dass mit der Lernunterstützung auch definitiv Nachhilfe
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