Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 272

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Herr Professor Taschner, es ist ja schön, dass Sie da auch einverstanden sind bezie­hungsweise es zur Kenntnis nehmen, dass wir diesem Antrag zustimmen. Selbstver­ständlich ist es für uns ein essenzielles Anliegen, dass der Ausbau ganztägiger Schulformen vorgenommen und vorangetrieben wird. Aus diesem Grund werden wir eben diesem vorliegenden Antrag auch zustimmen.

Hinsichtlich dessen, was vorhin in Bezug auf dieses Gesetz und darauf, dass wir da in Verzug wären, gesagt wurde, denke ich, dass vorher die Regierung in Verzug war. Sie haben den aufgabenorientierten Finanzausgleich abgeschafft. Jetzt sind die Mittel, die vorher für den Ausbau der ganztägigen Schulformen vorgesehen waren, im BIG, und sie sind auch für bestehende Einrichtungen zu verwenden. Es wurden zum Beispiel auch die Mittel aus dem Integrationstopf gestrichen, es müssen dafür jetzt auch Mittel aus dem BIG verwendet werden. So wird das Ganze verwässert, und die Mittel werden immer weniger. Das ist aber genau der Kritikpunkt, warum wir mit vielen Teilen des Gesetzes nicht einverstanden sind.

Der Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die Kürzung der Mittel, die Verlängerung der Frist für die Abholung der Mittel. Wir haben es bereits gehört: Wir haben die Verwendung der sogenannten Bankenmilliarde bis 2025 beschlossen, die gescheiterte türkis-blaue Regierung erstreckt jetzt diese Frist bis 2033 – unserer Ansicht nach völlig unnötig, denn bei dem Zeithorizont, den Sie da vorsehen – das muss man sich überlegen –, werden heute geborene Kinder schon wieder am Ende der Schulpflicht sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein ganz wichtiger Punkt, weil das von ÖVP und FPÖ immer wieder beschworen wird, betrifft den Zwang oder die Wahlfreiheit. Bitte schön, wo haben Sie von einem SPÖ-Vertreter oder einer SPÖ-Vertreterin gehört, dass es einen Zwang geben wird oder dass die Wahlfreiheit der Eltern abgeschafft werden soll? Das ist frei erfunden und entbehrt jeglicher Grundlage! Das stimmt so nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das ist nicht frei erfunden, das wird zehn Jahre schon gesagt!) – Das stimmt so nicht, sondern es ist ganz einfach: Damit die Menschen dieses Angebot in Anspruch nehmen können, muss es auch geschaffen werden. Wenn wir aber den Retourgang einlegen und das Angebot reduzieren, können die Menschen das auch nicht in Anspruch nehmen. (Abg. Wöginger: Von der Wiege bis zur Bahre ...!)

Ein klassisches Beispiel: Sie haben auch die ländlichen Bereiche erwähnt, wo das nicht nötig sein soll. Frau Kollegin Salzmann, natürlich haben wir diesen Punkt in unserem Abänderungsantrag beanstandet. Sie sehen die Möglichkeit vor, dass länd­liche Standorte geschlossen werden beziehungsweise keine ganztägige Schulform anbieten. Das entspricht nicht unserem Sinn von Ausbau, denn das wird jene Eltern, die das Angebot benötigen, vom ländlichen Raum weg in den städtischen Raum treiben. Das, bitte schön, kann nicht unser Wille sein. Wir wollen Landflucht vermeiden und den ländlichen Bereich in diesem Sinne stärken. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie auch kurz angeschnitten: Im Abänderungsantrag ist klar vorgesehen, dass wir auch die Lernunterstützung forcieren wollen, dass wir auch die Nachhilfe stärken wollen. Dazu gehört eben auch eine fachliche Unterstützung speziell über den Som­mer. Wenn jemand eine Nachprüfung im September hat, dann braucht er vielleicht auch Unterstützung beim Wiederholen und beim Festigen des Lernstoffs.

Unterm Strich: Ein Angebot an ganztägigen Schulformen für zumindest 40 Prozent der Kinder zwischen sechs und 15 Jahren, das wäre mit etwas mehr Willen auch erreich­bar. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

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