12.00

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Die zweite BDG-Novelle: Nun ist sie da.

Wir hatten zuerst die Trägerrakete. Die Trägerrakete war die Beschäftigung mit den Disziplinarkommissionen – mein Kollege hat sie im Vorfeld schon genannt –, und zwar mit der Problematik, dass für die Disziplinarkommissionen immer weniger Beamte zur Verfügung gestanden sind, es immer kompliziertere Verfahren gab und dadurch in kleinen Einheiten nur sehr wenige Verfahren möglich waren, wodurch es oft zu Fehl­entscheidungen kam, von denen man durchaus sagen kann, dass sie zum Schaden der einzelnen Bediensteten, aber auch zum Schaden der Disziplinarkommission, die das damals gemacht hat, waren.

Es hat ganz einfach die Routine gefehlt, weswegen man die Entscheidung getroffen hat, aus diesen Verfahrensfehlern zu lernen, aus diesen vereitelten Ergebnissen, die ja dann zulasten der Bediensteten waren, auch zu lernen und etwas daraus zu machen. Die Novelle ist auf eine Empfehlung des Rechnungshofes zurückgegangen, der emp­fohlen hat, das Disziplinarwesen für Bundesbedienstete zu vereinheitlichen.

Die Behörde selbst soll im Bundesministerium für öffentlichen Dienst angesiedelt sein. Sie löst somit eine Vielzahl von Kommissionen ab. Sie bietet dann auch eine bessere Möglichkeit, die Fälle abzuarbeiten, indem man dann auch noch eine begleitende Schulung mitmacht; daher wird die Qualität dieser Entscheidungen sicherlich eine bessere sein.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen, besonders im Hinblick auf die Gewaltenteilung – das hat mein Kollege ebenfalls schon erwähnt –, sollen die Disziplinarangelegenheiten von Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft aus dem BMÖDS herausgenommen und bei der Parlamentsdirektion angesiedelt werden. Ein kleiner Punkt, der auch noch in dieser Novelle drinnen war, betrifft die Personalvertretungswahlen, die im Herbst anstehen. Es wurden ja mit 1.4.2019 voll­zogene Organisationsänderungen durchgeführt, die nun natürlich noch für die Wahlen anzupassen sind.

Für den wesentlichen Teil dieser Novelle sage ich noch einmal recht herzlichen Dank, Herr Minister. Nicht, dass der Herr Beamtenminister Vorteile für Beamte schafft, aber Sie haben mit dieser Vorlage mitgeholfen, dass für Österreich kein höherer finanzieller Schaden entsteht, indem eben diese Novelle geschaffen wurde.

Wie gesagt beschäftigen uns die Vordienstzeiten schon seit über zehn Jahren, nämlich seit dem ersten Urteil des EuGHs – das war damals das Urteil Hütter. Man hat Sanie­rungsversuche gemacht, zum Beispiel bei der Besoldungsreform 2015, betreffend die aber der EuGH wieder entschieden hat, dass die Altersdiskriminierung nicht beseitigt ist. Das jüngste Urteil, das wir nun erhalten haben, vom 8.5.2019, bezieht sich darauf, dass die Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft, die bis dato ja mit zehn Jahren gedeckelt waren, gegen die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit im Unionsrecht ver­stößt.

Es gibt daher eine Menge an Aufgaben, die dann im Zuge dieser Reform zu erfüllen sind. Das wird eine große Herausforderung für alle Personalstellen, die das zu behandeln haben, denn rund 70 Prozent aller Bediensteten im Bundesdienst, die bereits vor dem 31. August 2010 im Dienst gestanden sind, sind davon betroffen. Sie alle werden amtswegig überprüft. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung und haben auch noch die Möglichkeit, eine Einspruchsfrist von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen.

Pensionistinnen und Pensionisten, die seit 2016 im Ruhestand sind, also all jene, die ab 2016 nicht mehr in einem Dienstverhältnis mit dem Bund standen, müssen einen Antrag stellen. Es wird eine große Herausforderung, das alles abzuarbeiten. Man hat aber einen Verjährungsverzicht eingeführt – festgelegt mit 1.5.2016 –, damit da keine Fehler passieren können. Anträge, die derzeit bereits bei Gericht liegen, werden auch vom Gericht enderledigt und nicht mehr amtswegig aufgegriffen. Präsenz- und Zivil­dienst, die bis dato nur mit sechs Monaten angerechnet wurden, werden jetzt im vollen Ausmaß angerechnet.

Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Antrag betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“ zu einer Einigung gekommen sind, und zwar betreffend § 112 Abs. 1 Z 3, in dem es um das Ansehen des Amtes geht. Es sind da viele Kolleginnen und Kollegen betroffen. Ich glaube, dass das durchaus eine positive Hilfestellung für sie sein kann. Des Weiteren halte ich – da kann ich meinen Vorredner auch nur unterstützen – die Eröffnung eines Zugangs von Justizwachebeamten zur Schwerarbeitsregelung, die derzeit nur für Exekutivorgane und Soldaten vorgesehen war, für eine gute Entscheidung.

Ich hoffe auf jene breite Zustimmung, die wir auch in der Ausschusssitzung hatten, und hoffe, dass das Gesetz nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

12.05

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.