12.47

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche einmal, aus diesem Antrag das Positive herauszulesen. Offenbar ist damit gemeint, man soll in hektischen Vorwahlzeiten keine unausgegorenen Beschlüsse fassen, die viel Geld kosten. Insofern teile ich diese Intention und unsere Fraktion sieht das genauso. Aller­dings, Herr Kollege Klubobmann und auch Frau Kollegin Niss, dass das verfassungs­widrig ist, ist Ihnen sicherlich völlig bewusst. Ich glaube, Sie sind eh froh, dass wir das heute ablehnen, damit es nicht vor den Verfassungsgerichtshof kommen muss. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und JETZT.)

Dass der Nationalrat einen Beschluss fasst, dass er unter bestimmten Bedingungen – Sie haben schon recht, es ist eine Einschränkung dabei, aber trotzdem – Beschlüsse nicht fassen darf, ist schlicht und einfach Unsinn, mit Verlaub gesagt, und ist auf jeden Fall verfassungswidrig. Wir werden heute dagegenstimmen und diesen Antrag zu Fall bringen, aber er wäre sonst vom Verfassungsgerichtshof sowieso aufgehoben worden.

Die Intention finde ich aber, wie gesagt, grundsätzlich richtig. Wir als FPÖ sind ja wei­ter gegangen als die ÖVP, wir haben gesagt: Beschlüsse, die wir in der gemeinsamen Koalition gefasst haben, heben wir nicht mehr auf. – Auch für uns waren immer wieder Kompromisse dabei, mit denen wir, wie bei Kompromissen immer, nicht hundertpro­zentig glücklich waren. Sie haben diesen Weg leider verlassen und haben auch einen Beschluss gefasst. Wie Frau Kollegin Niss gerade richtig gesagt hat, geht es auch darum, ob man Unternehmer belastet. Sie haben gestern leider einen Beschluss ge­fasst, durch den man Unternehmer in der Gastronomie belastet. (Beifall bei der FPÖ.)

Die stehen zwar nicht im internationalen Wettbewerb, aber sie schaffen immerhin Arbeits­plätze und sind hier, arbeiten hier und verdienen ihr Geld, haben sich auf den Gesetzgeber eingestellt, haben sich darauf verlassen, dass es eine gewisse Stabilität gibt, haben sich wahrscheinlich auch auf diese Regierung verlassen und auf die Parteien, die dabei mitgewirkt haben.

Sie haben also der Belastung der Gastronomie zugestimmt, und Sie haben vor allem auch eines gemacht, und das ist meines Erachtens eben kein gutes Zeichen: Sie haben etwas, das wir in der Koalition gemeinsam beschlossen haben, wieder aufge­hoben und haben damit infrage gestellt, ob das, was wir gemacht haben, wirklich gut war.

Ich finde das von der gesamten Symbolik her ganz falsch. Sie müssen eh damit leben. Ich weiß nicht, wen Sie damit bedienen wollten oder was Sie sich dabei erwartet haben. Ich halte das für ganz schlecht. Wie gesagt, der Stil der FPÖ ist es nicht. Wir halten uns an das, was wir versprochen haben, was wir in dieser Koalition abgemacht haben und was wir hier beschlossen haben, weil wir gesagt haben: Das ist eine gemeinsame Lösung, das haben wir uns gut überlegt.

Das haben wir hier auch gemeinsam argumentiert, ebenso beim Rauchergesetz, auch da haben Sie ja gemeinsam mit uns argumentiert. Dass Sie das dann innerhalb von wenigen Monaten umdrehen, kurz vor der Wahl, mit Verlaub gesagt, also genau das tun, was Sie mit diesem Antrag in Abrede stellen – dass man nämlich kurz vor der Wahl nicht irgendwelche Schnellschüsse machen soll und vielleicht unausgegoren oder als eine Art Wahlzuckerl eine Entscheidung trifft –, war auch eine Art von ver­suchtem Wahlzuckerl. Ich glaube nur, dass es eher im Hals stecken bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, es stimmt, auch in der Vergangenheit sind hier Beschlüsse gefasst worden, die sehr viel Geld gekostet haben. Die ÖVP war jedenfalls auch immer voll mit dabei. Ich denke nur an Dinge wie – Sie haben es schon erwähnt – den Pflegeregress und so weiter, die dann viel Geld gekostet haben.

In diesem Sinne: Dieser Antrag ist sinnlos, wir lehnen ihn ab. Es sollte jeder vor seiner eigenen Tür kehren. Natürlich ist es völlig richtig: Wir sollen hier keine Beschlüsse fassen, die unausgegoren sind, keine Schnellschüsse, die langfristig negative Wirkun­gen haben. In diesem Sinn verstehe ich diesen Antrag, aber wie gesagt: im juristischen Sinne leider negativ. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl. (Abg. Martin Graf: ... überhaupt nicht zu toppen!)