13.56

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Wir haben bereits in den letzten Tagesordnungspunkten sehr viel über das Thema Trans­parenz diskutiert, teilweise sehr emotional. Wir haben über die Parteienförderung dis­kutiert, wir haben über das Börsegesetz diskutiert und nun geht es um öffentliche Aus­gaben im Bereich der Förderungen und Subventionen.

Die gegenständliche Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes steht für ein Mehr an Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit, sowie für eine weitergehende Verpflichtung zur Einmeldung von Daten. Das Potenzial dieser Trans­parenzdatenbank wird bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, wie der Rechnungshof das in seinem vorliegenden Bericht auch ganz klar dargelegt hat.

Sehr geehrter Kollege Rossmann, Sie haben mit vielen Kritikpunkten recht, nur bei einem beißt sich die Katze in den Schwanz: Solange nicht alle Betroffenen ihre Daten vollständig einmelden, kann natürlich das Ziel einer vollständigen Transparenz und einer Effizienz in der Förderung nicht erreicht werden, deshalb ist es ja so wichtig, dass wir die hier vorliegende Novelle beschließen und auch in Zukunft noch weitere Verbes­serungen an diesem Gesetz machen werden.

Oberösterreich war das erste Bundesland, das sich freiwillig zur vollständigen Einmel­dung seiner Daten verpflichtet hat. Das ist, glaube ich, wirklicher Pioniergeist, der da geleistet wurde, inzwischen haben sich auch die meisten anderen Bundesländer bereit erklärt, ihre Daten in diese Datenbank einzuspielen. Es gibt aber noch immer anhal­tenden Widerstand in drei Bundesländern – das ist Kärnten, das Burgenland und, wie könnte es anders sein, unsere Bundeshauptstadt Wien –, die nicht alle Daten einmel­den wollen, teilweise unter Angabe von fadenscheinigen Gründen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Sehr geehrter Dr. Matznetter, der heute hier für mehrere Änderungen eingetreten ist! Vielleicht kön­nen Sie ja auf Ihre Genossen in der Bundeshauptstadt und in den anderen Bundes­ländern Einfluss nehmen und die Landeshauptleute auffordern, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten, und damit diese selbsterfüllende Prophezeiung betreffend Vollständigkeit der Daten, die für eine Effizienz notwendig ist, auch tat­sächlich umgesetzt wird. Das täte der ganzen Sache und den Steuerzahlern sehr gut, denn es geht bei dieser Sache um wirklich viel Geld.

Der Förderungsbericht 2017 hat aufgezeigt, dass Förderungen, Subventionen in der Höhe von 17,7 Milliarden Euro in nur einem Jahr ausgeschüttet wurden. Das entspricht 4,8 Pro­zent des Bruttoinlandprodukts. Nur zum Vergleich, damit wir das in die richtige Relation setzen: Das gesamte Budget der Landesverteidigung betrug im Jahr 2018 nur 2,28 Milliarden Euro, also in etwa ein Achtel der Summe an Förderungen und Subven­tionen.

Deshalb ist es auch ganz naheliegend, dass die Förderstellen mit besonderer Sorgfalt, Effizienz und eben auch Transparenz mit diesen großen Summen umgehen müssen. Doppel- und Mehrfachförderungen gehören auf jeden Fall aufgedeckt und verhindert.

Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch vor, dass Förderungen nun bereits bei Beschluss, bei Gewährung erfasst werden müssen und nicht erst bei Auszahlung, um so Doppelförderungen und Mehrfachförderungen zu verhindern.

Es werden die Abfragebefugnisse der fördernden Stellen erweitert, um da zusätzliche Klarheit zu schaffen, und natürlich werden auch die Auswertungsmöglichkeiten des Finanzministeriums erweitert.

Zu guter Letzt profitieren auch die Förderwerber selber von den Neuregelungen in die­sem Gesetz. Sie werden zukünftig den Status ihrer Förderansuchen online direkt abfragen können.

Meine Damen und Herren! Knapp 18 Milliarden Euro ausbezahlter Förderungen verlan­gen gerade in Zeiten der Sparsamkeit nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die ge­genständliche Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und jetzt liegt der Ball bei den säumigen drei Bundesländern Kärnten, Burgenland und Wien, dem positiven Beispiel von Oberösterreich, aber auch Niederösterreich und den anderen Bundesländern zu folgen, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten und die Transparenzdatenbank vollinhaltlich zu füllen.

Ergänzend zu meinen Ausführungen darf ich noch zwei Entschließungsanträge ein­bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evalu­ierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die je­weiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesminis­terium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.

Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun?) – „des BMLV zu beauftragen, die“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun, Herr Kollege?) – „Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichi­schen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Stu­dienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK)“ – (Abg. Krainer: Was ist das?) – „und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlich­keit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Aber was ist der Zusammenhang? – Abg. Kaniak – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Steht in der Begründung! – Abg. Krainer: Muss das in Zusammenhang stehen?)

14.02

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kaniak

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdaten­bank­ge­setz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019

Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen unter anderem darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourcen-einsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen.

Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik.

Ebenso von öffentlichem Interesse – insbesondere im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Staatsunternehmen – ist die Transparenz hinsichtlich der Vergütungen für die entsprechenden Aufsichtsratsmandate.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.

Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****

Antrag

der Abgeordneten Mag. Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019

Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spiel­räume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwer­punkt­setzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.

Das Nachrichtenmagazin „Profil" berichtete in der Ausgabe Nr. 47/2018 vom 19.11.2018 folgendes:

„Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums erhält das ISP jährlich einen Pauschal­betrag von 200.000 Euro für Analysen -wie vier weitere Institute, die dem Ministerium ihrerseits Studien zur Sicherheits-, Militär- und Verteidigungspolitik liefern: das Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), das Bruno Kreisky Forum für inter­nationalen Dialog (BKF), das Österreichische Institut für Internationale Politik (OiiP) und das Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK).“

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision des BMLV zu beauftragen, die Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichi­schen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Stu­dien­zentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK) und die konkreten Leistungs­erbrin­gungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßig­keit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind aus­reichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte schön.