13.56
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Wir haben bereits in den letzten Tagesordnungspunkten sehr viel über das Thema Transparenz diskutiert, teilweise sehr emotional. Wir haben über die Parteienförderung diskutiert, wir haben über das Börsegesetz diskutiert und nun geht es um öffentliche Ausgaben im Bereich der Förderungen und Subventionen.
Die gegenständliche Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes steht für ein Mehr an Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit, sowie für eine weitergehende Verpflichtung zur Einmeldung von Daten. Das Potenzial dieser Transparenzdatenbank wird bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, wie der Rechnungshof das in seinem vorliegenden Bericht auch ganz klar dargelegt hat.
Sehr geehrter Kollege Rossmann, Sie haben mit vielen Kritikpunkten recht, nur bei einem beißt sich die Katze in den Schwanz: Solange nicht alle Betroffenen ihre Daten vollständig einmelden, kann natürlich das Ziel einer vollständigen Transparenz und einer Effizienz in der Förderung nicht erreicht werden, deshalb ist es ja so wichtig, dass wir die hier vorliegende Novelle beschließen und auch in Zukunft noch weitere Verbesserungen an diesem Gesetz machen werden.
Oberösterreich war das erste Bundesland, das sich freiwillig zur vollständigen Einmeldung seiner Daten verpflichtet hat. Das ist, glaube ich, wirklicher Pioniergeist, der da geleistet wurde, inzwischen haben sich auch die meisten anderen Bundesländer bereit erklärt, ihre Daten in diese Datenbank einzuspielen. Es gibt aber noch immer anhaltenden Widerstand in drei Bundesländern – das ist Kärnten, das Burgenland und, wie könnte es anders sein, unsere Bundeshauptstadt Wien –, die nicht alle Daten einmelden wollen, teilweise unter Angabe von fadenscheinigen Gründen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Sehr geehrter Dr. Matznetter, der heute hier für mehrere Änderungen eingetreten ist! Vielleicht können Sie ja auf Ihre Genossen in der Bundeshauptstadt und in den anderen Bundesländern Einfluss nehmen und die Landeshauptleute auffordern, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten, und damit diese selbsterfüllende Prophezeiung betreffend Vollständigkeit der Daten, die für eine Effizienz notwendig ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Das täte der ganzen Sache und den Steuerzahlern sehr gut, denn es geht bei dieser Sache um wirklich viel Geld.
Der Förderungsbericht 2017 hat aufgezeigt, dass Förderungen, Subventionen in der Höhe von 17,7 Milliarden Euro in nur einem Jahr ausgeschüttet wurden. Das entspricht 4,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Nur zum Vergleich, damit wir das in die richtige Relation setzen: Das gesamte Budget der Landesverteidigung betrug im Jahr 2018 nur 2,28 Milliarden Euro, also in etwa ein Achtel der Summe an Förderungen und Subventionen.
Deshalb ist es auch ganz naheliegend, dass die Förderstellen mit besonderer Sorgfalt, Effizienz und eben auch Transparenz mit diesen großen Summen umgehen müssen. Doppel- und Mehrfachförderungen gehören auf jeden Fall aufgedeckt und verhindert.
Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch vor, dass Förderungen nun bereits bei Beschluss, bei Gewährung erfasst werden müssen und nicht erst bei Auszahlung, um so Doppelförderungen und Mehrfachförderungen zu verhindern.
Es werden die Abfragebefugnisse der fördernden Stellen erweitert, um da zusätzliche Klarheit zu schaffen, und natürlich werden auch die Auswertungsmöglichkeiten des Finanzministeriums erweitert.
Zu guter Letzt profitieren auch die Förderwerber selber von den Neuregelungen in diesem Gesetz. Sie werden zukünftig den Status ihrer Förderansuchen online direkt abfragen können.
Meine Damen und Herren! Knapp 18 Milliarden Euro ausbezahlter Förderungen verlangen gerade in Zeiten der Sparsamkeit nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die gegenständliche Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und jetzt liegt der Ball bei den säumigen drei Bundesländern Kärnten, Burgenland und Wien, dem positiven Beispiel von Oberösterreich, aber auch Niederösterreich und den anderen Bundesländern zu folgen, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten und die Transparenzdatenbank vollinhaltlich zu füllen.
Ergänzend zu meinen Ausführungen darf ich noch zwei Entschließungsanträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.
Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun?) – „des BMLV zu beauftragen, die“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun, Herr Kollege?) – „Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichischen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK)“ – (Abg. Krainer: Was ist das?) – „und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Aber was ist der Zusammenhang? – Abg. Kaniak – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Steht in der Begründung! – Abg. Krainer: Muss das in Zusammenhang stehen?)
14.02
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Kaniak
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen unter anderem darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourcen-einsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen.
Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik.
Ebenso von öffentlichem Interesse – insbesondere im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Staatsunternehmen – ist die Transparenz hinsichtlich der Vergütungen für die entsprechenden Aufsichtsratsmandate.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.
Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Antrag
der Abgeordneten Mag. Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.
Das Nachrichtenmagazin „Profil" berichtete in der Ausgabe Nr. 47/2018 vom 19.11.2018 folgendes:
„Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums erhält das ISP jährlich einen Pauschalbetrag von 200.000 Euro für Analysen -wie vier weitere Institute, die dem Ministerium ihrerseits Studien zur Sicherheits-, Militär- und Verteidigungspolitik liefern: das Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), das Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog (BKF), das Österreichische Institut für Internationale Politik (OiiP) und das Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK).“
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision des BMLV zu beauftragen, die Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichischen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK) und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte schön.