17.10

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Mag. Alexander Schallenberg, LL.M., betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanz­ler­amtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bun­deskanzleramt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Ab­ge­ordnete! Erlauben Sie mir, dass ich ganz kurz die drei auf dem Tisch liegenden Regierungsvorlagen erläutere.

Wie bereits gerade ausgeführt ist die Ukraine ein wesentlicher Bestandteil unserer Politik, was die Stabilität in der Nachbarschaft betrifft. Wir machen das ja nicht nur im Rahmen des Westbalkan, sondern auch im Rahmen der östlichen Partnerschaft, und da ist gerade die Zusammenarbeit mit der Ukraine als größter Staat ein wesentlicher Baustein.

Wesentliches Vehikel für uns ist dabei natürlich nicht nur die wirtschaftliche Zusam­menarbeit, sondern sind gerade auch Wissenschaft, Kultur und Bildung, also jene Be­reiche, wenn man so will, wo wir eine gewisse Soft Power einsetzen können. Das vorliegende Abkommen würde erstmals den rechtlichen Rahmen hierfür liefern, und es hätte großen Symbolcharakter, würde das Hohe Haus dieses Abkommen in diesem Jahr genehmigen, denn genau heuer begehen wir das Kulturjahr Österreich-Ukraine.

Bei Tagesordnungspunkt 25 handelt es sich um die Frage des Beitritts der Philippinen zum Haager Beglaubigungsübereinkommen. Dieses Abkommen soll Erleichterungen bei der Beglaubigung von internationalen Urkunden bringen. Eine wesentliche Voraus­setzung für uns ist dabei natürlich die Urkundensicherheit, und da muss man sehr deutlich sagen, dass die Urkundensicherheit auf den Philippinen aus Sicht der öster­reichischen Behörden noch nicht in ausreichendem Ausmaß gegeben ist.

Das sehen nicht nur wir so, sondern etwa auch Deutschland, Finnland und Griechen­land haben bereits Einspruch erhoben. Mit der Erhebung des Einspruchs gegen den Beitritt der Philippinen zu diesem Haager Beglaubigungsübereinkommen soll verhin­dert werden, dass Urkunden aus den Philippinen ohne weitere nationale Kontrolle hinsichtlich ihrer Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel verwendet werden dürfen. Das heißt, dass wir uns in Österreich vorbehalten, Urkunden und Dokumente aus den Philippinen weiterhin auf ihre Authen­tizität zu prüfen, und damit die notwendige Dokumentensicherheit zu gewährleisten.

Beim dritten und letzten dieser Tagesordnungspunkte, dem Tagesordnungspunkt 26, geht es um das Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit. Das Überein­kom­men selbst stammt aus dem Jahre 1930, mit dem Protokoll aus 2014 hat man die modernen Auswirkungen von Zwangsarbeit wie etwa Menschenhandel und Arbeitsaus­beutung aufgenommen, und man hat besonders den Opferschutz gestärkt.

Mit der vorliegenden Empfehlung, die in ihrer Natur an sich unverbindlich ist, wurden weitere, ergänzende Vorschläge aufgenommen. Man hat sich das in den betroffenen Ministerien sehr genau angeschaut und ist zum Schluss gekommen, dass die öster­reichische Rechtslage eigentlich den in diesen Empfehlungen enthaltenen Vorschlägen bereits eins zu eins entspricht beziehungsweise diese beinhaltet, weshalb eine Ratifi­kation und Genehmigung durch Österreich möglich ist.

Auch da gibt es einen gewissen Symbolcharakter, weil die ILO, die Internationale Arbeitsorganisation, heuer den 100. Jahrestag ihrer Gründung feiert, und es wäre natürlich ein schöner Akt, wenn Österreich das zur Kenntnis nimmt und durch die Genehmigung dieser Empfehlung würdigt. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kumpitsch.)

17.14

Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.