17.18

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden diesen drei Regie­rungsvorlagen unsere Zustimmung geben.

Erlauben Sie mir, zum Tagesordnungspunkt 24 einen Entschließungsantrag einzubrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes­kanz­leramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien wird ersucht, sich unverzüglich auf diplomatischem Wege für die Aufhebung von ukrainischen Ein­reiseverboten österreichischer Staatsbürger einzusetzen.“

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Meine Damen und Herren, wir halten diesen Entschließungsantrag für besonders wich­tig, weil es um ein bilaterales Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine geht und auch bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen die Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmalschutzes und so weiter ja von erheblicher Bedeutung wäre. Die Ukraine verbietet in letzter Zeit aber immer mehr Europäern, sogar Journalisten und bekannten Künstlern, aus politischen Gründen die Einreise.

Herr Kollege Lopatka ist auf einen Fall eingegangen, auf das Einreiseverbot des öster­reichischen ORF-Journalisten Christian Wehrschütz, aber von ukrainischen Einreise­verboten sind weiters Personen aus Kultur, Wissenschaft, Forschung und Politik betroffen.

Um eine geordnete Durchführung des jetzt beschlossenen Abkommens sicherzu­stel­len, erscheint es uns notwendig, sich auf diplomatischem Wege, Herr Bundesminister, für die Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger einzuset­zen.

Ich darf Sie, meine Damen und Herren, auch daran erinnern, dass die Ukraine öffent­lich angekündigt hat, gegen all jene Abgeordnete, die in der parlamentarischen Ver­sammlung des Europarates für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland ge­stimmt haben, auch diese Sanktion zu setzen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das im Wesentlichen Abgeordnete aller Parteien betreffen wird und ersuche Sie, im Sinne dieses Aufhebens der Einreiseverbote diesem Entschließungs­antrag zuzustimmen.

Wir halten es auch für notwendig, dass wir im Rahmen eines Kulturabkommens mit der Ukraine auch klarmachen, dass dieses Instrument unter europäischen Staaten nicht statthaft ist und wir uns für jene Menschen einsetzen, gegen die aus österreichischer Sicht überhaupt nichts vorliegt. – Ich danke Ihnen sehr! (Beifall bei der FPÖ.)

17.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufhebung ukrainischer Einreiseverbote österreichischer Staatsbürger

eingebracht im Zuge der Debatte über das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (386 d.B.), Top 24, in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019

Ein bilaterales Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine soll eine ver­stärkte Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, der Zusam­menarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmal­schut­zes sowie bei Übersetzungen von Literaturwerken und Fachliteratur bringen. Es gab vor diesem Abkommen keine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit in den oben genannten Bereichen.

Die Ukraine verbietet in letzter Zeit jedoch immer mehr Europäern - sogar Journalisten und bekannten Künstlern - die Einreise aus politischen Gründen. So wurde im März 2019 ein Einreiseverbot für den österreichischen ORF-Journalisten Christian Wehr­schütz verhängt. Von ukrainischen Einreiseverboten betroffen sind weiters Personen aus Kultur, Wissenschaft, Forschung und Politik.

Um eine geordnete Durchführung des o.g. Abkommens sicherzustellen, erscheint es daher notwendig, sich auf diplomatischem Wege für die Aufhebung ukrainischer Ein­reiseverbote österreichischer Staatsbürger einzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes­kanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien wird ersucht, sich unverzüglich auf diplomatischem Wege für die Aufhebung von ukraini­schen Einreiseverboten österreichischer Staatsbürger einzusetzen."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte. (Zwi­schen­ruf des Abg. Martin Graf.)