18.40

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt: Sehr geehrte Präsidentin, historisch gesehen sogar Frau Ministerin! Sehr geehrte Ab­ge­ordnete! Werte Zuseher! Es freut mich sehr, hier in meiner Funktion vor Ihnen zu stehen. Ich möchte auch mit einer Danksagung beginnen, nämlich mit dem Dank für die hervorragende Zusammenarbeit im Zuge der Vorbereitung auf diese Anträge im Verkehrsbereich, die wir heute hier besprechen.

Ich habe wirklich eine sehr gute Erfahrung hinsichtlich konstruktiver Arbeit gemacht. Die Zusammenarbeit in der Vorbereitung, die Abstimmung zwischen meinen Kolle­ginnen und Kollegen im Ministerium und Ihnen hier im Hohen Haus hat hervorragend geklappt. Ich glaube, dass wir damit insgesamt einen sehr guten Beitrag im Bereich der Verbesserung, der Effizienzsteigerung des Verkehrswesens in Österreich erreichen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz kurz zum Inhaltlichen: Auch ich möchte hervorheben, wie wichtig das Thema dieser Verordnungsermächtigung ist, mit der wir den Bezirksverwaltungsbehörden erst­malig die Gelegenheit geben, Rechtsabbiegeverbote für Lkw, die nicht über ent­sprechende technische Vorkehrungen verfügen, um es zu ermöglichen, den toten Winkel zu erkennen, zu erlassen. Ich glaube, das ist wirklich ein maßgeblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Parallel dazu werden wir zu Schulbeginn auch mit unserem Förderprogramm starten, wo wir 25 Prozent der Umrüstkosten oder maximal 900 Euro bei der Umrüstung för­dern wollen.

Im Bereich der Novelle des Führerscheingesetzes möchte ich drei Punkte hervor­heben: Das Thema, das liebevoll Schummeln genannt wurde, in Wirklichkeit aber Betrug bei der Führerscheinprüfung ist, wird jetzt erstmalig auch etwas strenger geahndet, nämlich mit einem Verbot des Prüfungsantritts für neun Monate. Ich glaube, das ist angemessen. Dass die Rettungsgasse, wenn sie widerrechtlich befahren wird, erstmals ein Vormerkdelikt wird, ist, glaube ich, ein großer Fortschritt, um gewisse Leute, die das auch wiederholt gemacht haben, davon abzuhalten.

Ein drittes Thema möchte ich im Bereich der Entziehung des Führerscheins hervor­heben. Wenn einem Nicht-Österreicher in der Vergangenheit der Führerschein entzo­gen wurde, wurde der Führerschein sofort ins Ausland geschickt und teilweise sofort zurückgegeben. Wir wollen das jetzt so ändern, dass die Rückerstattung des Führerscheins erst dann erfolgt, wenn die Entziehungsdauer abgelaufen ist, um auch da einem Missbrauch nicht weiter Vorschub zu leisten.

Als letzten Punkt möchte ich noch das Thema des Entschließungsantrages, nämlich die Verkehrssituation in Tirol, hervorheben. Wir kennen die Zahlen, wir kennen die Situation in Tirol. Wir sind mittlerweile bei 2,5 Millionen Lkw pro Jahr angekommen. Das heißt, dass diese Transitroute über den Brenner der am intensivsten genutzte Korridor Europas ist. Das ist für die Tirolerinnen und die Tiroler eine Zumutung und es ist daher nachvollziehbar, dass man da – ich sage es jetzt bewusst – Notwehr­maß­nahmen setzt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Freilich müssen sie immer angemessen, zielgerichtet und begründet sein, aber ich glaube, das sind die Argumente auf der österreichischen Seite, denn die Sicherheit unserer Bürger und der Schutz vor Umwelteinflüssen durch CO2-Belastungen stehen einfach im Vordergrund. Deshalb fürchten wir uns auch nicht vor Drohungen aus dem Ausland, dass wir geklagt werden, wiewohl wir aber natürlich weiter den Dialog suchen wollen und hoffen, dass eine Klage nur die letzte Lösung ist.

In diesem Sinne kann ich Ihnen auch dabei weiter die Unterstützung unseres Hauses zusichern. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT sowie bei Abgeordneten von NEOS.)

18.44

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck zu Wort gemel­det. – Bitte.