Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 47

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Ich war auch einigermaßen sprachlos, als ich am Sonntag zu Mittag diesen Vorschlag, diese Einigung von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT bekommen habe. Es ist ein Vorschlag, der ursprünglich so unfassbar viele Fehler enthalten hat und damals so unfassbar verfassungswidrig war und wahrscheinlich teilweise immer noch ist, wobei ich mir gedacht habe, wie man sich auf so etwas einigen kann. Einerseits wird nichts von dem geändert, wovon wir in Bezug darauf wissen, was für Umgehungs­konstruk­tionen möglich sind, und andererseits wird ein so unfassbar schlechtes Gesetz vorge­legt.

Beispielsweise ist es weiterhin möglich, dass Parteien nahestehende Organisationen und Vereine in irgendeiner Art und Weise den Wahlkampf unterstützen, zwar nicht mit finanziellen Zuwendungen, aber halt durch irgendwelche Veranstaltungen. Wir haben es gehört, Kollege Nehammer hat es angesprochen: Ich muss nur eine mir nahe­stehende Organisation nehmen, sie bei meiner Partei aus dem Statut herausstreichen, sie neu gründen und sie vielleicht noch einmal daneben hinstellen, dann ist alles weiterhin möglich. Das ist das, was Sie weiterhin ermöglichen. Diejenigen, die ehrlich sind und ihre Vorfeld- und Teilorganisationen in ein Statut hineinschreiben, sind da die Dummen (Abg. Wöginger: Genau!), und diejenigen, die ausgfeanzt versuchen, sich andere Umgehungskonstruktionen zu schaffen, können das weiterhin tun – und das halte ich für eine Zumutung. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Eines der besonderen Schmankerl ist für mich diese begleitende Kontrolle von irgend­einem Senat, die Sie vorgeschlagen haben. Ich frage: Für wie dumm halten Sie denn die Österreicherinnen und Österreicher? – Wenn wir als Bürgerin, als Bürger während eines Wahlkampfs ernsthaft wissen wollen, was die Parteien ausgeben, wofür sie ihr Geld ausgeben, dann wird es ja wohl nichts bringen, wenn sich drei Gutachter zusam­mensetzen, sich anschauen, wie viele Inserate in den Zeitungen sind oder wie viele Plakatflächen man bei der Gewista gebucht hat. Das ist doch Augenauswischerei (Zwischenruf der Abg. Yildirim), das ist lächerlich und das hat mit Transparenz null zu tun, was Sie in diesem Zusammenhang vorschlagen. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Bezüglich der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze haben Sie eine Ver­bes­serung zum Status quo gemacht, allerdings eine meiner Meinung nach zu geringe. Es ist eine Einschleifregelung in dem Sinne, dass man, wenn man nur ein bissel zu viel ausgibt, auch nur ein bissel Strafe zahlt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, die ÖVP hätte in Bezug auf die Höhe, die sie beim letzten Mal überschritten hat, eine ordent­liche Strafzahlung gehabt. Man könnte, wenn man politische Parteien ernsthaft davon abhalten will, dass sie die Wahlkampfkostenobergrenze überschreiten, mit ganz scharfen Sanktionsmechanismen reingehen. Wir schlagen 150 Prozent des Über­schrei­tungsbetrags für jede Überschreitung vor.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich persönlich bin ja der Meinung, dass man es umdrehen sollte; ich halte es eigentlich für eine Voraussetzung dafür, dass man sich an die Gesetze hält, wenn man Parteienfinanzierung bekommen will. Ich persönlich bin also der Meinung, dass man dann, wenn sich Parteien nicht an die Wahlkampf­kostenober­grenze halten, auch darüber diskutieren könnte, ob diese überhaupt Parteienfinan­zierung bekommen sollten. (Beifall und Bravorufe bei den NEOS. – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, ihr genauso, alle hier herinnen! Es ist absurd, dass man sich nicht an Gesetze halten muss und dann auch noch entsprechende Parteienfinanzierung be­kommt.

Wir haben auch schon die Frage, wie man in diesem Zusammenhang den freien Wettbewerb behindert, angesprochen. Sie schlagen ja vor, dass neue politische Parteien 1,5 Millionen Euro an Spenden erhalten können sollen und nicht nur 750 000 Euro wie etablierte Parteien. Wir haben also eine Wahlkampfkosten­ober­grenze von knapp 7 Millionen Euro, aber eine neu gegründete politische Partei kann


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