Das Thema unnötige Bürokratie gibt es bei dem einen oder anderen Gesetz auch immer wieder. Bei diesem Gesetz wurde mit Augenmaß gehandelt, die 0,5 Prozent sind absolut richtig. Die Verpflichtung der richtlinienkonformen Umsetzung wurde ja auch im Verhältnis zum Bankgeheimnis auf eine klare rechtliche Basis gestellt, damit es da keine Unsicherheiten gibt.
Es sind von diesem Gesetz circa 10 000 Unternehmen betroffen. Ich glaube, es ist, so wie es nun ist, gut umsetzbar und die Unternehmen sollen die Aktionäre schlussendlich auch kennen.
Mit diesem Beschluss schafft der Gesetzgeber nicht nur Rechtssicherheit für die betroffenen Rechtsanwender, sondern hilft der Republik auch, unnötige Kosten wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens zu sparen. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Darum ist es auch besonders wichtig – die Zeit drängt schon –, dass wir das hier umsetzen.
Ich freue mich ganz besonders auf die schon angesprochene Steuerreform, darauf, dass die erste Etappe umgesetzt wird. Das gefällt mir sehr, sehr gut.
Immer wieder werde ich gefragt: Wie war dein erster Tag? Wie ist das, wenn man im Hohen Haus sitzt? – Ich muss sagen, es ist tatsächlich ein gutes Erlebnis; Sie alle haben das ja schon erlebt. Trotzdem hat mich ein bisschen diese Unterstellung der Bestechlichkeit geschreckt. Ich glaube, solche Dinge sollte man am Rande halten (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak), da kann man wirklich nur von Neid, Wut und Zorn sprechen. Ich glaube, das ist hier nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP.)
Danke auf jeden Fall für die freundliche Aufnahme, und weil kurz gut ist, halte ich mich auch kurz. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
13.31
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er noch ein Schlusswort haben möchte. – Das ist nicht der Fall.
Somit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Das ist der Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz geändert wird, in 624 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Krainer vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich außerdem im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.
Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über § 179 Abs. 1 in Artikel 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
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