In der heute zu beschließenden Novelle sind auch weitere Verbesserungen betreffend Einmeldungen ins System enthalten. Derzeit müssen Einmeldungen ins System erst zum Zeitpunkt der Auszahlung erfolgen. Mit dem heutigen Beschluss werden die Meldungen an die Datenbank schon an die Gewährung der Förderung gekoppelt. Das bringt eine wesentliche Verbesserung des Informationsgehaltes, vor allem für die abfrageberechtigten Förderungsstellen. Zusätzlich ist es nun möglich, dass in den Bearbeitungsstand eines Förderantrages eingesehen wird.
Mit dieser Novelle werden Kritikpunkte, die in der gemeinsamen Analyse mit den Ländern zur Transparenzdatenbank aufgeworfen wurden, beseitigt sowie zahlreiche Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt.
Ein großer Dank gilt allen Beteiligten unter dem damaligen Finanzminister Löger und dem jetzigen Finanzminister Müller, die darin eingebunden waren – im Sinne der Transparenz, im Sinne des sparsamen Umgangs mit dem Steuergeld, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher, die es verdient haben, zu wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.23
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bösch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Entschließungsantrag der Abgeordneten Plessl, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“einbringen.
Warum ich das bei diesem Tagesordnungspunkt tue, möchte ich Ihnen erläutern: Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt.
Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist unserer Ansicht nach die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des österreichischen Bundesheeres.
Die Abgeordneten Plessl und Bösch stellen deshalb folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Reinhard Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrages vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
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