Antrag
der Abgeordneten Plessl, Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert.
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.
„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer.
Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichischen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich verwendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Landesverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom November 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situation beschreibt.
Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.
Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen menschenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Notwendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten.
Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ ganz klar dargestellt:
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