12.35

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir Freiheitliche sind vor eineinhalb Jahren mit unserer Regierungsbeteiligung angetreten, um in Österreich auch einen Wertewandel einzu­leiten, und dieser Wertewandel ist uns in vielen Bereichen auch gelungen – im Bereich der Sicherheit mit unserem Innenminister Herbert Kickl, im Bereich der Zuwanderung, im Bereich der Sozialpolitik und auch im Bereich der Finanz- und Budgetpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben die Senkung der Abgabenquote vorangetrieben. Wir haben der Schul­den­politik der Vergangenheit ein Ende gesetzt. Wir haben den Schuldenabbau voran­getrieben und haben dafür gesorgt, dass die Bürger in unserem Land wieder mehr Freiheit haben. Es war und ist nach wie vor unser freiheitliches Ziel, dass wir den Wirtschaftsstandort Österreich absichern und den Faktor Arbeit entlasten, und mit diesem Steuerpaket, mit diesen Steuermaßnahmen, die wir jetzt beschließen werden, tun wir das auch.

Wir geben dem Einzelnen mehr Verantwortung. Wir sorgen für mehr individuelle Frei­heit und weniger staatliche Bevormundung. Unter anderem, Hohes Haus, stimmen wir auch über Änderungen im Tabaksteuergesetz und im Tabakmonopolgesetz ab. Damit bin ich wieder bei den Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen, insbe­sondere auch im Hinblick auf den Raucherschutz.

Überfallsartig wurde im Juli 2019 gegen die Stimmen von uns Freiheitlichen das absolute Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. Damit hat man nicht nur Wirte, Gastronomen und Trafikanten in ihrer Existenz massiv gefährdet, sondern man hat auch Tausende Arbeitsplätze gefährdet und nimmt in Kauf, dass diese vernichtet werden, insbesondere auch jene vorzugsberechtigter Behinderter. Für Tabakfachge­schäftsinhaber ist dies eine ökonomische, eine wirtschaftliche, aber auch eine per­sönliche Katastrophe. Hohes Haus, vor diesem Hintergrund ist es daher notwendig, umgehend eine sachpolitische, realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne und im Sinne der Freiheit der Menschen in unserem Land darf ich einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 Regierungsvorlagen zuzuleiten, die folgende Inhalte umfassen:

„• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­ge­schäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veran­staltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.“

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Hohes Haus, ich bitte, uns in dieser wichtigen Frage zu unterstützen. Es geht nicht nur um die Sicherung von Tausenden Arbeitsplätzen, es geht auch darum, ob wir dafür sorgen, dass unsere Wirtshauskultur nicht zu Grabe getragen wird und dass das Wirte­sterben nicht weitergeht. In diesem Sinne ersuche ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm: Bravo, Hermann! Bravo!)

12.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Hermann Brückl, Dr. Dagmar Belakowitsch betreffend Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Im Zuge des Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) werden auch entsprechende Adaptierungen im Bereich des Tabaksteuergesetz 1995 und des Tabakmonopolgesetz 1996 vorgenommen. Mit diesen Änderungen soll in einem ersten Schritt für neue Tabak- und Rauchprodukte entsprechende Abgaben geregelt werden und auch eine Adaptierung der Einzelhandelsspanne für die Trafikanten vorgenommen werden. Durch steigende Betriebs- und Arbeitskosten für die österreichischen Trafikanten kann das aber nur ein erster Schritt sein, da ansonsten die Anzahl der Tabakfachgeschäfte und damit der Arbeitsplätze für vorzugsberechtigte Behinderte weiter zurückgeht. Mittelfristig muss es zu einer Handelsspanne von 18 Prozent bei Zigaretten und davon abgeleitet entsprechend adaptierte Handelsspannen für anderen Rauchwaren geben. Dazu kommt eine einseitig von Monopolverwaltung und Wirtschaftskammer bzw. Wirt­schaftsbund einseitig vorgenommene neue Trafiknachfolgeregelung, die viele Trafi­kanten am Ende ihrer Berufslaufbahn in den finanziellen Ruin bzw. sogar die Insolvenz führen kann, da bisher bewährte und regional unterschiedlich gehandhabte Geschäfts­ablösemodelle einfach aufgehoben wurden. Hier sollte eine Rückkehr zur Ablöse­modell von 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes bei Tabakwaren und gleichzeitig eine echte Jungunternehmerförderung für zukünftige Trafikanten eingeführt werden.

Mit dem von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT überfallsartig Anfang Juli 2019 beschlossenen absoluten Rauchverbot werden die österreichischen Trafikanten, aber auch die heimischen Gastronomen, zusätzlich in ihrer Existenz massivst gefährdet. Ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 1. November 2019 droht ein massiver Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik- und Gastronomiebetrieben. Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet und sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund ist es daher umgehend notwendig, eine sachpolitisch realis­tische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. 

Konkret wird daher eine entsprechende Adaptierung des Tabaksteuergesetzes und des Tabakmonopolgesetzes in folgenden Punkten angestrebt:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben

Darüber hinaus wird eine entsprechende Adaptierung des die Abänderung der am 1. November 2019 in Kraft tretenden Raucher-Regelung in der Gastronomie in folgenden Punkten angestrebt:

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht wer­den darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlauben. Da Kinder ab dieser Zeit nicht mehr in Lokalen sind, bleibt der Schutz der Kinder aufrecht. Zudem würden Anrainerinnen und Anrainer dadurch in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden. Der Gastronom darf hierfür nicht in die Verantwortung gezogen werden. Es ist ernsthaft zu hinterfragen, wie ein Gastronom reagieren soll, wenn er einen Gast beim Rauchen erwischt. Hinzu kommt, dass es sich schwierig bis unmöglich gestaltet, in einer Großdisco oder bei größeren Veranstaltungen einen Gast zu entdecken, der versteckt raucht.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Die bisherige Regelung von 50 Quadratmetern ist nicht nachvollziehbar, da es Lokale mit/ohne Küche mit großen/kleinen Bars gibt und sogar die Toilettenanlagen in die Gesamtgröße eingerechnet werden. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungsplätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.  Würde das Gesetz ohne Abänderung in Kraft treten, würden 5.000 Mitarbeiter mit einem Schlag arbeitslos werden, weil das neue Gesetz den Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers verbietet.

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veran­staltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Anderenfalls würden alle Clubs (Zigarrenclub, etc.) von der Gastronomie in Privaträume übersiedeln. Dies wäre ein beträchtlicher wirt­schaftlicher Schaden für die Gastronomie.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung, insbesondere der Herr Bundesminister für Finanzen und die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wer­den ersucht, eine Regierungsvorlage zum Tabaksteuergesetz, Tabakmonopolgesetz und Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Ver­an­kerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen. 

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der ver­anstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.