14.21
Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Persönliche Assistenz ist für Menschen mit schwerer Behinderung bereits einheitlich für die Arbeitswelt geregelt, aber im Freizeitbereich und in den Schulen schaut das anders aus. Daher unterstützen wir natürlich – weil wir ja selbst diesen Antrag auch schon eingebracht haben – den Antrag von Daniela Holzinger, dass es endlich bundesweit einheitliche Regelungen auch in diesen Bereichen geben soll. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens teilzunehmen. Dafür brauchen sie manchmal eben etwas mehr Unterstützung, und wir sind in der Pflicht, so denke ich, sie ihnen zu geben.
Zu den Anträgen von Kollegin Holzinger: Dem ersten Antrag, den sie gestellt hat – jenem mit der Erhöhung der Freibetragsgrenzen –, werden wir nicht zustimmen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass in unserem Abänderungsantrag, den Christoph Matznetter vorgelesen hat, die Freibeträge etwas höher sind. Ich fordere die Kollegin auf, da mitzustimmen.
Beim zweiten Antrag zur Abschaffung beziehungsweise Rückvergütung der NoVA hätten wir natürlich lieber eine Befreiung von der NoVA bei Behindertenfahrzeugen. Damit den Menschen aber relativ rasch geholfen werden kann, werden wir auch da mitstimmen.
Herr Minister, als ehemalige Finanzerin glaube ich schon, dass Ihnen als Finanzer bei diesen Ausgaben natürlich das Herz etwas schneller schlägt, aber ganz ehrlich: Immer wenn es um Menschen mit Behinderung geht, wenn es zum Beispiel um die Unterstützung der PflegerInnen geht, die unsere Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, die ja jetzt wieder aktuell ist, wenn es um Kinder und Frauen geht, dann geht es ums Sparen und ums Geld. Bei anderen Dingen nehmen wir das nicht so wichtig. Und ganz ehrlich: Das habe ich wirklich satt! Wir können bei anderen Dingen sparen, aber nicht mehr bei jenen Menschen, denen es sowieso nicht gut geht und die unsere Unterstützung dringend brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe noch eine redaktionelle Änderung und bringe daher noch einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen zu 687 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Z 5 wird wie folgt geändert:
In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.
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Danke und Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Sandler
Kolleginnen und Kollegen
Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Z 5 wird wie folgt geändert:
In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.
Begründung
Redaktionelle Änderung.
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Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte.