17.54

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Ich wundere mich schon, Frau Kollegin Graf, dass Sie hier sagen, dass Ihnen diese Menschen wichtig sind. Ich frage Sie: Was haben Sie in den letzten 18 Monaten für diese Menschen 50 plus wirklich getan? (Beifall bei der SPÖ.) – 94 000 Menschen aus dieser Gruppe sind auf Jobsuche, und Sie haben eine Beschäf­ti­gungsmaßnahme auslaufen lassen und keine neue geschaffen. Sie haben nichts für diese Menschen übrig gehabt.

Es ist immer gesagt worden, das ist eine SPÖ-Beschäftigungsmaßnahme. Ich sage Ihnen jetzt, wie es bei mir im Bezirk Leibnitz war. Wir haben 25 Gemeinden in Leibnitz, davon haben elf Gemeinden von dieser Joboffensive für Menschen 50 plus, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, Gebrauch gemacht, drei SPÖ-geführte Gemeinden und acht ÖVP-geführte Gemeinden – das waren die Gemeinden Ragnitz, Tillmitsch, St. Johann, Straß, Ehrenhausen, Kitzeck, Leutschach. Das heißt, alle Bürgermeister haben gesagt: Das ist eine gute Aktion, wir haben für diese Menschen Jobs, die wir sonst nicht hätten besetzen können!

Wenn Sie die Beispiele nur kennen würden: ein IT-Techniker aus Oberösterreich, der beim Magistrat Linz einen Job bekommen hat, der dort als IT-Experte das Konzept für die Umsetzung des Datenschutzsystems aller Seniorenzentren in Linz gemacht hat; Frau Heidemarie H. aus Niederösterreich, die als Filialleiterin den Job verloren hat, drei Jahre arbeitslos war und dann in einer nicht von der SPÖ geführten Gemeinde als Stützkraft in einem Kindergarten ein behindertes Kind begleitet hat.

Das waren Maßnahmen, das war eine Win-win-Situation für alle, und Sie stellen sich jetzt hierher und sagen: Das ist wichtig, die Wirtschaft ist ja so wichtig?! – Warum nehmen Sie diese Menschen nicht in die Firmen? Warum bringen Sie sie nicht in Jobs? Warum fordern Sie neue Fachkräfte aus dem Ausland, bevor Sie die inländischen Fachkräfte wieder zurück in die Jobs bringen? (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesem Grund haben wir einen Antrag eingebracht – ich bedanke mich bei der FPÖ, dass sie diesen SPÖ-Antrag hinsichtlich der Fristsetzung mitunterstützt hat –, der das Ziel hat, diesen Menschen, die mit 1. Juli aus der Aktion 20 000 rausfallen, wieder die Vision zu geben, dass sie in diesem Land am Arbeitsmarkt noch gebraucht werden.

In den Verhandlungen ist es nun bis heute gelungen, einen gemeinsamen Abände­rungsantrag einzubringen, um nicht wie ursprünglich geplant zwei Mal 10 Millionen Euro für Förderanreize für die Menschen aus der Aktion 20 000 zur Verfügung zu stellen, sondern 50 Millionen Euro auf den Weg zu bringen, und zwar nicht aus den Rücklagen des AMS-Budgets, denn damit würden wir wieder andere zukünftige Maß­nahmen schwächen, sondern aus dem Budget. Diese 50 Millionen Euro sind jetzt für Menschen 50 plus, und entsprechend sind auch die neuen Förderrichtlinien von der AMS-Geschäftsführung und vom AMS-Verwaltungsrat zu gestalten.

Fakt ist: Wir werden mit diesem Abänderungsantrag wieder Fördergelder in eine Joboffensive fließen lassen, für eine Aktion 20 000 Neu mit neuen Richtlinien, mit neuen Kriterien für Menschen 50 plus, die Probleme haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesem Grund darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen

zum Gesetzesantrag 941/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 941/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

a) Z 1 lautet:

1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungs­lose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“

b) Z 2 lautet:

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:

„(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“

*****

Damit haben wir eine Fortsetzung für diese Menschen geschaffen. – Vielen, vielen Dank an all jene, die da mitgewirkt haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch einen Appell an die ÖVP betreffend jugendliche Asylwerber in Lehre richten. Es wird seitens der SPÖ ein Entschließungsantrag dazu eingebracht werden, und ich ersuche, wirklich darüber nachzudenken! Wir haben ja heute als SPÖ einen Fristsetzungsantrag eingebracht, mit der Bitte und mit dem Appell: Stimmen Sie diesem Fristsetzungsantrag zu, damit unsere Experten bis zur Sitzung am Mittwoch nächster Woche eine gesetzliche Lösung finden, damit diese fast 900 jungen Menschen in Ausbildung in Ihren Betrieben, die Sie als Wirtschaftskammer betreuen, auch die Lehre entsprechend abschließen können!

Das ist ein Kompromiss, eine Brücke, ohne dass wir vieles andere weiter aufschnüren. Wir brauchen diesen Spielraum, damit diese jungen Menschen ihre Lehre fertig machen können. Alles andere am Entschließungsantrag ist zwar eine Willenserklärung, und das ist gut, das ist nett, aber es schafft keine rechtliche Basis dafür, dass der Innenminister da entsprechend auf die Stopptaste drücken darf; Sie wissen das.

Herr Abgeordneter Hammer, Herr Abgeordneter Kopf, ich ersuche euch wirklich: Schaut euch das an, was ich euch vor 42 Minuten übermittelt habe! Vielleicht schaffen wir es heute wirklich noch, diesem Fristsetzungsantrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesantrag 941/A des Abg. Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 941/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

a) Z 1 lautet:

1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungs­lose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“

b) Z 2 lautet:

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:

„(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“

Begründung

Derzeit sind rund 94.000 Menschen über 50 arbeitslos. Es ist höchste Zeit zu handeln, denn die Prognosen zeigen einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit für kommendes Jahr.

Es sollen daher zusätzliche Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für die Gruppe der Arbeitnehmer/innen über 50 zur Verfügung gestellt werden.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.