14. Punkt

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewin­nung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicher­heitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 14. Tagesordnungspunkt.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berich­terstattung bis 4. Juli 2019 gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen somit zum ersten Redebeitrag, und ich erteile Frau Abgeordneter Povysil das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.