19.49

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine lieben Freundinnen und Freunde im Plenum! Wir haben heute unter diesen Tagesordnungspunkten vier Entschließungsanträge zu behandeln.

Einer davon ist der Entschließungsantrag 814/A(E) des Kollegen Androsch betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“. Grundsätzlich ist der Inhalt dieses Antrages diskussionswürdig, ich glaube aber, dass das Problem der Datenfluss innerhalb der Europäischen Union ist. Daher möchte ich einen praxis­tauglichen Abänderungsantrag zu diesem Entschließungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die zeitnahe Vorlage einer Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung durch die Europäische Kommission einzusetzen, dabei soll eine regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von zugelassenen Fahrzeugen zum Tiertransport verankert werden. Zudem sollen jene Verstöße festge­legt werden, welche zum dauerhaften Entzug der Zulassung für Tiertransporte führen.“

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Zweitens möchte ich auch zum Thema Katzenkastration ein paar Sätze sagen. Herr Kollege Androsch, diese Katzenkastrationspflicht besteht bereits; es gibt nur Ausnah­men für Zuchtkatzen, und diese müssen gechippt und in eine Datenbank eingemeldet werden. Dies ist in der Tierhaltungsverordnung unter Punkt 2 (10) zu lesen. Jetzt gibt es nach Ihrer Meinung eigentlich nur zwei Möglichkeiten: dass man entweder auch die Zuchtkatzen kastriert – dass das eine nicht ganz praktikable und sinnvolle Lösung ist, wird wohl auch für einen Laien erkennbar sein – oder, und das wäre dann die zweite Möglichkeit, dass man Zuchtkatzen ohne Zugang zur Natur innerhalb der eigenen vier Wände hält – auch das, glaube ich, wollen wir nicht. Wir brauchen da aus meiner Sicht keine Änderung. Und was die Zahl 2 000 betrifft, so mag sich das vielleicht bei den Mäusen so abspielen, bei den Katzen glaube ich es nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Und weil wir heute sehr viel über Transparenz und Geldflüsse diskutiert haben, hätte ich noch zwei Fragen. Die erste Frage richtet sich an Herrn Kollegen Pilz, und sie lautet: Wie finanziert Herr Dr. Balluch seinen Wahlkampf? Er kandidiert ja an vierter Stelle der Liste JETZT und hat sehr, sehr enge Verbindungen zum VGT, der schließ­lich ein Spendenaufkommen von jährlich 1 Million Euro hat. Also ich bitte um Antwort auf die Frage: Wie finanziert er sich?

Die zweite Frage geht in Richtung SPÖ: Mich interessieren die Geldflüsse rund um das Tierquartier Wien. Da sind auch 5 Millionen Euro, Spenden an die Gemeinde Wien, geflossen. Vielleicht kann Herr Kollege Leichtfried zuhören und diesen Geldfluss auf­klären. (Ruf bei der SPÖ: Sind wir hier im Wiener Landtag, oder was?) Wenn er das nicht kann, dann frage ich mich, wieso er bei allen anderen so kritisch ist und darauf keine Antwort hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Antworten auf diese zwei Fragen interessieren mich, und letztendlich darf ich feststellen: Wir, die ÖVP, wollen, dass es den Tieren gut geht. Wir wollen eine Tier­schutzpolitik, die Anreize gibt. Wir wollen da Überzeugungsarbeit leisten, und wir wollen praxisorientierte Gesetze. Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit gut gearbeitet, und wir wollen dies auch in der Zukunft tun. (Beifall bei der ÖVP.)

19.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Ge­nos­sinnen und Genossen, betreffend Entzug der Zulassung von Transportunter­neh­men für Tiertransporte (814/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Genossinnen und Genossen, betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertrans­porte (814/A(E)) lautet zur Gänze wie folgt:

Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Damit einhergehen aber auch zunehmende Transport- und Logistikprozesse (u.a. Ver­arbeitung, Schlachtung, Vermarktung). Selbst in der EU bzw. in EU-nahen Regionen (Nordafrika und Naher Osten mit ca. 500 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern) gibt es oft nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft. Dies vor allem aus klimatischen Gründen, aufgrund fehlender Ressourcen oder aus politischen Gründen (z.B. fehlende Stabilität, Krieg, mangelnde Infrastruktur).

Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in Regionen ohne ausreichender Eigenver­sorgung, kann aus entwicklungshilfepolitischer Sicht eine echte Hilfe und Verbes­se­rung der Situation vor Ort herbeiführen. Der Aufbau von Tierbeständen in armen Regionen nach Tierseuchen, Kriegen oder als Basis für funktionierende Versorgungs­ketten ist allerdings nur im Wege von Tiertransporten erreichbar und dann vertretbar, wenn unter wirtschaftlich zumutbaren Kriterien Tierschutzstandards eingehalten wer­den. Das Ziel ist immer der Erhalt gesunder unverletzter Tiere am Bestimmungsort.

Von Bedeutung ist dabei, dass vor allem längere Transporte von kompetenten und fachlich versierten Unternehmen mit geeignetem Personal und dementsprechenden Fahrzeugen durchgeführt werden. Die Regelung der Zulassung für Tiertransporte soll somit in bestimmten Punkten weiterentwickelt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die zeitnahe Vorlage einer Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung durch die Europäische Kommission einzusetzen, dabei soll eine regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von zugelassenen Fahr­zeugen zum Tiertransport verankert werden. Zudem sollen jene Verstöße fest­gelegt werden, welche zum dauerhaften Entzug der Zulassung für Tiertransporte füh­ren.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Riemer zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.