22.45

Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Ines Stilling, betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegen­hei­ten für Frauen, Familien und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ohne Zweifel ist es notwendig, für den Schutz der Frauen vor Gewalt mehr Budgetmittel zur Verfügung zu stellen. Die Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren leisten in diesem Bereich seit vielen Jahren täglich unverzichtbare Arbeit. Die Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind, neben vielen anderen Aufgaben, oft erste Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen, und schon jetzt – das ist bereits mehrfach ausgeführt worden – sind diese Stellen, was ihre Ressourcenlage betrifft, oft mehr als prekär ausgestattet.

Um den Bedarf an Mitteln für diese bewährten Einrichtungen und ihre wichtige Arbeit für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in der bestehenden Form abzudecken, muss daher aktuell und seit vielen Jahren fast das gesamte Frauenbudget aufge­wendet werden. Mit der Fortführung des derzeitigen Budgets ist nicht einmal die Absicherung der bestehenden Einrichtungen gewährleistet, von einem nötigen Ausbau kann ich gar nicht reden.

Maßnahmen zur Prävention, wie zum Beispiel Informations- und Sensibilisierungs­arbeit, aber auch Forschung insbesondere zu neuen Gewaltformen – Onlinegewalt, Hass im Netz als Beispiel – und zur Evaluierung der politischen Maßnahmen sind kaum oder gar nicht möglich. Dazu hat sich aber Österreich mit der Istanbulkonvention sowohl rechtlich als auch international verpflichtet. (Abg. Martin Graf: Sie sind ja die Ministerin! Machen Sie was!) – Lassen Sie mich vielleicht weiter ausführen, dann kann ich Ihnen erzählen, was ich mache.

Mit dieser Situation waren meine Vorgängerinnen als Frauenministerin seit vielen Jahren konfrontiert und haben sich stets um eine Erhöhung des Frauenbudgets be­müht. Gemäß unserem Auftrag als Übergangsregierung und aufgrund dessen, dass wir auch einen Kassasturz machen, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich ganz konkret einen Mehrbedarf von jedenfalls 4 Millionen Euro im Frauenbudget sehe, um die Unterstüt­zungs­angebote für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen aufrechtzuerhalten und die dringend notwendigen Erweiterungen umzusetzen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen macht keine Pause – nicht im Sommer, nicht in Zeiten einer Übergangsregierung und auch nicht, wenn das Frauenressort mit Res­sourcenknappheit zu kämpfen hat.

Es ist mir gleichzeitig aber wichtig, Ihnen aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Stärkung des Gewaltschutzes zu berichten.

Sexuelle Gewalt ist ein sensibles Thema und fordert daher unsere besondere Aufmerk­samkeit und spezifische Beratung für betroffene Frauen und Mädchen. Es freut mich besonders, dass in den letzten Monaten ein wichtiger Schritt im Bereich der Unter­stützung dieser Opfer gelungen ist.

Bisher bestanden, wie auch meine Vorrednerin schon ausgeführt hat, in fünf Bundes­ländern spezielle Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt. Ab sofort werden Fach­beratungsstellen auch in drei weiteren Bundesländern, nämlich im Burgenland, in Vor­arl­berg und in Kärnten, angeboten. Die Beratungsstellen haben dort im August und September ihre Arbeit aufgenommen.

Gestern habe ich die Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt im Burgenland in Neusiedl am See besucht. Die dortigen Beraterinnen haben mir, so wie viele andere Mitarbeiterinnen aus Gewaltschutzeinrichtungen davor, die massiven und vielfältigen Probleme geschildert, die Frauen und Mädchen zu bewältigen haben, wenn sie von sexueller Gewalt betroffen waren oder sind. Dass es dafür spezifische Fachberatungs­stellen mit den nötigen Ressourcen gibt, ist aus meiner Sicht unerlässlich.

Noch fehlt ein Bundesland, aber ich hoffe, dass es mit vereinten Kräften bald gelingt, auch dort eine Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen einzurichten, und ich werde als zuständige Ministerin in meiner noch bestehenden Regierungszeit weiter darauf hinwirken.

Gestatten Sie mir abschließend, auch zu dieser schon etwas fortgeschrittenen Stunde, noch ein paar Anmerkungen zum Initiativantrag zum Gewaltschutzgesetz, den Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kommende Woche behandeln werden!

Es haben mir die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen im Burgenland bei meinem gestrigen Austausch, aber auch Expertinnen und Experten im Bereich des Opferschutzes und der Gewaltprävention in zahlreichen Gesprächen, die ich geführt habe, all diese VertreterInnen der Interventionsstellen, der Gewaltschutzzentren, der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und weiterer Opferschutzeinrichtungen, spezia­lisierte RechtsanwältInnen und die zuständigen LändervertreterInnen, alle in diesem Bereich Tätigen in den Gesprächen ihre Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf geschildert. Einige von ihnen haben ihre Position auch in Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens dargelegt. Mit den Sprecherinnen und Sprechern im Gleichbehandlungs- und Justizausschuss gab es ebenfalls einen regen Austausch, für den ich sehr dankbar bin.

Dabei habe ich in der Rolle als Expertin und Ministerin auch konkrete Vorschläge zum Opferschutz unterbreiten dürfen. Gerne stehe ich auch weiterhin als Expertin für den Austausch zu den vorliegenden Vorschlägen zur Verfügung, auch ohne Ausschuss, wenn kein Termin zustande kommt, und ich freue mich über jede Debatte und jeden Ansatz, mit dem wir gemeinsam zur Stärkung und Unterstützung von von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen beitragen können. – In diesem Sinne vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Noll. – Rufe bei der SPÖ: Die versteht was von Gewaltschutz! Genau!)

22.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Pfurtscheller ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.