23.22

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass dieser Antrag heute hier auf der Tagesordnung steht, hängt maßgeblich damit zusammen, dass wir dem Fristsetzungsantrag zugestimmt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass dieser Antrag heute zur Debatte steht, weil wir grundsätzlich diese Intention oder diese Überlegung, was die Zusammenlegung der Weisungssektion und der Strafrechtslegistik in einer Sektion betrifft, nachvollziehen können. Das ist nicht wirklich die beste Lösung, und daher konnten wir uns diesem Antrag nähern und haben gesagt: Ja, wir denken darüber nach, ob das im Antrag Vorgeschlagene die richtige Lösung ist.

Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Antrag nicht die richtige Lösung bietet, und zwar aus verschiedenen Gründen. Das fängt einmal damit an – da bin ich auch anderer Meinung als der Herr Vizekanzler –, dass der Generalsekretär, den wir für eine sehr sinnvolle Institution halten – deswegen haben wir ihn ja auch eingeführt –, wieder ausgeklammert worden wäre. Weiters ist es natürlich schon ein Problem, wenn man am Ende einer Legislaturperiode das Bundesministeriengesetz ändert, das dann innerhalb kürzester Zeit von der nächsten Regierung wieder zurück­geändert würde. Das ist also sicherlich auch in dieser Hinsicht nicht der richtige An­satz.

Ich teile auch nicht die Meinung, dass wir einen Bundesstaatsanwalt brauchen. Ich glaube nicht, dass das irgendetwas bringen würde. Ganz im Gegenteil: Wer die öster­reichische Realität kennt, weiß, dass auch so ein Bundesstaatsanwalt, der offiziell unabhängig wäre, letztlich in irgendeiner Form politisch besetzt würde. (Abg. Plessl: ... Verantwortung des Parlaments!) Das wäre auch eine neue Behörde, es wäre also auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung keine Verbesserung. Außerdem würde die politische Verantwortung des Ministers, der jetzt eben letztendlich an der obersten Stelle der Anklagebehörde steht, wegfallen. Wir sind also gegen den Bundesstaats­anwalt.

Da wir aber der Meinung sind, dass diese Idee nicht grundsätzlich falsch ist – und da greife ich auch das auf, was der Herr Vizekanzler gesagt hat –, und daher wollen, dass das in der parlamentarischen Debatte bleibt, stelle ich hiermit den Antrag, den vor­liegenden Antrag an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Der wird wohl kaum tagen!)

23.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte.