versicherungsentlastung; zweiter Eckpunkt ist die Entlastung von – schwerpunktmäßig – kleineren und mittleren Unternehmen, und der dritte Eckpunkt sind Maßnahmen im Umweltbereich.
Bei der Entlastung der – nicht nur dieser, das wurde heute schon diskutiert, aber mit einem Fokus auf sie – kleinen Unternehmen, der Arbeitnehmer, der Pensionisten, der Landwirte wird im System ein bisschen gemischt: hier Negativsteuer, dort Senkung der Beitragssätze. Damit werden – und jetzt bleibe ich beim eigenen Leisten – mit der Negativsteuer bei Arbeitnehmern Entlastungen von bis zu 300 Euro, bei Pensionisten bis zu 200 Euro herbeigeführt.
Wenn man sich die Verteilungswirkung ansieht, dann geht das bei den Pensionisten – auch das ist heute schon angesprochen worden, und ich darf da auf entsprechende Analysen des Budgetdienstes hinweisen – auch noch in Richtung höherer Summen. Das ist also doch eine unmittelbare, auch spürbare Maßnahme für alle Bevölkerungsgruppen.
Der zweite Bereich ist nicht nur, aber im Wesentlichen ein KMU-Paket, das auch darüber hinausgeht und das finanzielle, vor allem aber auch bürokratische Erleichterungen enthält. Ich glaube, die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30 000 Euro auf 35 000 Euro oder – eine Maßnahme, die im Übrigen auch auf den Arbeitnehmerbereich durchschlägt, vor allem aber im unternehmerischen Bereich wirken soll – die Anhebung der Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro sind signifikant.
Der dritte Bereich, der Umweltbereich, beinhaltet Maßnahmen, mit denen im Wesentlichen die Normverbrauchsabgabe aufkommensneutral, sozial verträglich und eben trotzdem ökologisch umgestaltet werden soll – in diesem Dreigestirn eine zugegeben ziemlich große Herausforderung. Mit der Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen mit einem Volumen von 55 Millionen Euro – ich überlasse das Ihrer politischen Bewertung – sind da jedenfalls einmal entsprechende Anreize gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Beim Abgabenänderungsgesetz, das mehrere Pakete zusammenfasst, ist jedenfalls das Digitalsteuergesetz zu erwähnen, denn da geht es tatsächlich um faire Wettbewerbsbedingungen für die österreichische Wirtschaft, um Wettbewerbsbedingungen, die insbesondere im digitalen Bereich mit den Internetgiganten herrschen. Mit dieser Werbeabgabe, diesen 5 Prozent auf digitale Werbeleistungen, ist eine große Maßnahme gesetzt worden. Eine zweite Maßnahme betrifft digitale Vermittlungsplattformen, es wird damit eine Informationsverpflichtung und vereinfacht gesagt auch eine Haftungsklausel geschaffen. Der dritte Punkt ist dann ab 2021 die Besteuerung von Kleinwertsendungen bis 22 Euro; das ist mengenmäßig doch ein Volumen von geschätzten 8 Millionen Sendungen, die uns jährlich erreichen. Das hat also auch entsprechende finanzielle Auswirkungen. Da wir nicht immer wissen, wie das steuerlich gehandhabt wurde, ist das auch eine Maßnahme, die den Wettbewerb für die österreichische Wirtschaft auch in diesem Bereich wieder fairer gestalten soll.
Lassen Sie mich aus Sicht der Exekutive meine Einschätzung zusammenfassen: Aus meiner Sicht bedeuten diese Steuer- und Beitragssenkungen, der Bürokratieabbau für die KMU, die ökologischen Anreize und die neuen Rahmenbedingungen für die österreichische Wirtschaft im Wettbewerb mit Internetgiganten jedenfalls entsprechend intensive Vorbereitungsarbeiten, nämlich organisatorisch, technologisch – wir sind im September, sage ich dazu – und natürlich auch personell. Und ich darf Ihnen jedenfalls versichern, dass wir, wie immer dann im Detail – es sind ja hier noch viele Anträge in Diskussion – die Beschlussfassung aussehen wird, alles daransetzen werden, die hier beschlossenen Maßnahmen erstens rechtzeitig – es wird in einigen Fällen wirklich ein
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