Für einen mobilitätsbehinderten Menschen ist ein eigener PKW kein Luxusgegenstand, sondern eine existenzerhaltende Notwendigkeit. Daher ist die NoVA als Luxussteuer für diese Personengruppe nicht sachgerecht.
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Abänderungsanträge wurden ordnungsgemäß eingebracht, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Vielleicht vorab noch ein Wort zu Herrn Kollegen Schellhorn, der vorher gemeint hat, die Länder seien bei der Einpflegung von Daten in die Transparenzdatenbank säumig, vielleicht ein kleiner Hinweis – bevor man hier herausgeht als Immer-alles-Besserwisser und großer Sprücheklopfer –: In Salzburg, wo die NEOS in Regierungsverantwortung sind, sind von unserer Marlene Svazek mehrere Anträge eingebracht worden, dass diese Transparenzdatenbank gepflegt werden soll, und dem wird bis heute nicht nachgekommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schimanek: Ah, schau!)
Jetzt zum heutigen Thema, zum ersten Teil unserer Steuerreform: Wenn man heute eine der besten Tageszeitungen Österreichs, die „Krone“, aufschlägt und in der Umfrage schaut, was den Menschen in diesem Land am wichtigsten ist, dann sieht man, das sind ein sicherer Arbeitsplatz und ein Einkommen, das zum Auskommen reicht.
Was hat diese Regierung mit freiheitlicher Beteiligung in den letzten zwei Jahren getan? – Genau das – das heißt, wir haben für eine steuerliche Entlastung gesorgt, wir haben dafür gesorgt, dass keine Gegenfinanzierung über neue Steuern erfolgt. Sparen im System war das Motto, und so sollten in Summe 8 Milliarden Euro eingespart werden.
Bis jetzt haben wir circa ein Drittel der Entlastung umsetzen können, einerseits – es ist schon erwähnt worden – mit dem Familienbonus Plus und andererseits mit der Entlastung der Geringverdiener mit 1,8 Milliarden Euro. Heute kommt noch einmal circa 1 Milliarde Euro an Entlastung dazu: für die Geringverdiener und Pensionisten, die eine Negativsteuer in Form des Sozialversicherungsbonus erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Zusätzlich – auch ein wichtiger Punkt für die Kleinst- und Kleinunternehmer – wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerbefreiung von 30 000 Euro auf 35 000 Euro erhöht; das ist die Maximalgrenze, die man EU-rechtlich zur Verfügung hat. Damit werden die Kleinstunternehmer entlastet und es wird ihnen die Möglichkeit der Pauschalierung eingeräumt, was wiederum eine steuerliche Erleichterung bringt und den kleinen Unternehmen auch die Verwaltung vereinfacht.
Außerdem kommt eine Verdoppelung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro, sodass Anschaffungskosten bis zu diesem Betrag sofort abgeschrieben werden können.
Wenn wir uns die nächste Gruppe, die Landwirte, anschauen: Unter der SPÖ-ÖVP-Regierung war es ja leider so, dass die Bauern durch die Einheitswerteanhebung massiv belastet worden sind. Die ÖVP hat zwar vor der letzten Wahl das Ganze noch etwas verzögern können – da hat anscheinend die EDV nicht funktioniert –, aber jetzt ist die Einheitswertefeststellung über die Bühne gegangen, und mit ihr sind natürlich die Sozialversicherungsbeiträge gestiegen. Dann hat die ÖVP als angebliche Bauernvertreterpartei aufgeschrien: Das muss man jetzt reparieren! – Wer hat es repariert? – Wir Freiheitliche in unserem Ressort mit Sozialministerin Hartinger-Klein haben es
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