Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 134

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Ich fange gleich mit dem Beitrag des Abgeordneten Fuchs an: Herr DDr. Fuchs, der im Zivilberuf Steuerberater ist, erzählt uns, dass ein Kleinbetrieb, eine Spenglerei, bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer einen Wert von 10 Millionen Euro haben könnte, dabei weiß er ganz genau, bei einer Bewertung nach dem Wiener Verfahren (Abg. Rossmann: Genau, Wiener Verfahren!) müsste dieser Betrieb, der als Spenglerei natürlich niemals besonders viele Aktiven hat, außer vielleicht ein paar Maschinen, Gewinne in vielfacher Millionenhöhe abwerfen, um auf 10 Millionen Euro zu kommen.

Ist das Ihre Vorstellungswelt? Wissen Sie, wie es den KMUs wirklich geht? – (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Sehen Sie sich das Medianeinkommen der Selbstständigen an: Wir reden von 12 000, 14 000 Euro im Jahr, nicht von Millionen, Herr Kollege Fuchs! Das ist Ihre Vorstellung vom kleinen Mann, und daher lehnen Sie auch ab, dass diese einen Beitrag zahlen müssen. Daher beschließen Sie hier ge­meinsam mit den Türkisen eine Regelung, bei der – ein Beispiel – bei den Selbst­ständigen die höchste Entlastung im Bereich der Höchstbeitragsgrundlage erfolgt. An­statt dass Sie auf die kleinen Betriebe und auf die Selbstständigen schauen und dieselbe Entlastung wie bei Arbeitern und Angestellten, bei PensionistInnen und Beamten machen – nein! –, machen Sie eine Sonderregelung, und zwar gemeinsam mit der ÖVP, indem Sie ein Prinzip durchbrechen – das hatten wir in dem Land bisher nicht! –, nämlich dass die Krankenversicherung aus den Beiträgen finanziert wird. Sie stellen bei den Bauern und Selbstständigen auf Steuerfinanzierung um. Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, Herr Kollege (in Richtung ÖVP), genau das beschließen Sie. Sie senken die Beiträge ein Jahr früher und machen das nicht für alle kleinen und mittleren Einkommen gleich, wie es sein sollte.

Die Verteilungswirkung, die das hat, beschreibt unser eigener Budgetdienst, der Bud­getdienst des Parlaments. Wer in der Beantwortung des Budgetdienstes vom 18. Sep­tember nachliest, stellt fest, dass bei den Bauern und Selbstständigen der maximale Entlastungsbetrag bei Einkommen ab der Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird. Weiters analysiert unser Budgetdienst, dass in Absolutbeträgen die Entlastung in den Haushalten der Selbstständigen und Bauern im fünfte Quintil – also für die obersten 20 Prozent – doppelt so hoch wie für jene im ersten Quintil ist. Das heißt, nix da mit kleinen und unteren Einkommen, nur erste Etappe – Sonderregelung!

Damit wir all das ausbessern können, möchte ich hier einen umfangreichen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, Kopf, Brückl, Kolleginnen und Kollegen einbringen.

Da dieser sehr umfangreich ist, Frau Präsidentin, und auch bereits im Saal verteilt wurde, würde ich mir erlauben, ihn nur in seinen Grundzügen zu erläutern:

Zunächst einmal zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz: Da wollen wir eine Anpassung bei der Steuerfreiheit der Essensgutscheine; das sind seit Ferdinand Lacina, wenn ich mich richtig erinnere, Beträge in der sogenannten Wurstsemmelhöhe. Da wollen wir auf 8 Euro kommen.

Wir wollen im § 19 beim Rehageld und bei den Wiedereingliederungsgeldern eine Regelung, wie wir sie sonst auch schon haben, nämlich vom Zuflusszeitpunkt weg in Richtung Anspruchszeitraum.

Wir wollen, dass im § 124b, SV-Bonus, die Dienstnehmer genauso wie die Selbst­ständigen und die Bauern im Jahr 2020 ihre Entlastung bekommen, und wollen daher dort die Umgliederung zwischen den Ziffern 344 und 345, womit bereits im Jahr 2020 für 2019 die entsprechende Entlastung kommen würde.

Wir wollen eine Abgeltung der kalten Progression. Wir wollen die 1 700 Euro steuerfrei herstellen. Da haben wir wieder den Zynismus gehört, als gesagt wurde, diese letzte


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