Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 135

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Regierung hätte das ja schon längst durch den Familienbonus hergestellt. Bei der Aufzählung wurde vergessen, was mit denen ohne Kinder ist – nix da mit steuerfrei! Das stellen wir mit dieser Maßnahme her.

Wir wollen im Bereich des PendlerInnenabsetzbetrages eine Regelung machen, die von der Zumutbarkeit wegkommt und als Absetzbetrag diese Pendlerpauschale neu regelt, und zwar indem sie direkt als Absetzbetrag zur Auszahlung kommt.

Wir wollen im Steuerrecht eine Anhebung der Freibeträge bei Behinderung um 90 Pro­zent. Da geht es um die Anpassung, die seit dem Jahr 1988 nicht erfolgt ist.

Die Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses – zum Beispiel Sozialpläne – werden derzeit bis 22 000 Euro nur mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Wir wollen, dass diese Begrenzung zugunsten dieses Personenkreises auf 40 000 Euro angeho­ben wird.

Wir haben heute schon über die Versorgung mit Ärzten am Land und in vielen Re­gionen und auch in kleineren Städten geredet. Dort ist das Problem, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich dort als Arzt niederlassen wollen, oft keine Ordination mieten können. Warum? – Weil der Vermieter mangels der Umsatzsteuerpflicht des Arztes die Vorsteuern aus den Investitionen zurückzahlen muss. Das ist natürlich ein Unsinn, weil damit verhindert wird, dass der Arzt sich dort niederlassen kann. Er bekommt den Mietvertrag gar nicht. Das wollen wir durch diesen § 28 Abs. 38 UStG ändern, nämlich mit einem Optionsrecht des Vermieters auf USt-Pflicht.

Wichtig ist – das haben wir im Ausschuss auch schon erläutert –: Wir wollen, dass Hygieneprodukte für Frauen dem begünstigten Steuersatz unterliegen. Frauen können sich das nicht aussuchen, und es ist nicht einzusehen, warum da der höchste Um­satzsteuersatz einkassiert wird. Ich verstehe die Kolleginnen überhaupt nicht, dass sie diesbezüglich nicht mitstimmen. Das ist die Einladung, auch bei dieser Änderung des Umsatzsteuergesetzes unserem Antrag zu folgen und damit etwas zugunsten der Frauen zu tun.

Wir wollen eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes betreffend die Zahlungs­weise insofern, dass die erhöhten Prämien bei vierteljährlicher oder monatlicher Zah­lungsweise nicht in dieser Form anfangen. Wir haben das bereits bei den Neu­fahrzeugen ab 1.7.2020, und wir wollen, da diese nach dem WLTP-Zyklus zu zahlen sind, dass dieser Unterjährigkeitszuschlag zur Gänze entfällt.

Und ganz wichtig im Sinne der Klimapolitik: Wir wollen für den Bereich des Elektri­zitätsabgabegesetzes, dass auch beim öffentlichen Eisenbahnverkehr und im öffent­lichen Nahverkehr, also genau dort, wo die Eisenbahn fährt und wo die Straßenbahn fährt, die Befreiung für den Bahnstrom angewendet werden wird.

Ich lade Sie ein, meine Damen und Herren, stimmen Sie dem zu, dann könnten Sie noch etwas aus Ihrer Reform machen, ansonsten fürchte ich, dass ein Teil von dem nicht so positiv konnotiert wird, wie Sie es sich gerne wünschen würden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatz- bzw. Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

 


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