Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 152

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Ich möchte bei der Steuerreform beginnen. Dazu ist vonseiten der Türkisen gesagt worden: 200 Euro werden die Pensionistinnen und Pensionisten im Zuge der Steuer­reform erhalten. Ich habe ein bisschen zu rechnen angefangen, denn so etwas mache ich gerne, und mich gefragt, was diese 200 Euro im Jahr für die Pensionistinnen und Pensionisten bedeuten. (Abg. Neubauer: Eine halbe Semmel!) – 54 Cent am Tag, eine halbe Semmel – du (in Richtung Abg. Neubauer) hast es gesagt –, oder sechs Tage Steuerreform für 1 Kilo Brot, damit sie ein bissel etwas zu essen haben. Das ist die wunderbare Steuerreform, die rausgekommen ist.

Das Nächste, meine Damen und Herren: die Pensionserhöhung, die so glorreich dar­gestellt wurde. – Ich sage, es gibt für mich nur drei Personen, die heute hier im Haus sind, die wirklich verantwortlich für diese Pensionserhöhung sind. Das sind für mich – weil er die Initiative ergriffen hat – der Präsident des Pensionistenverbandes Peter Kostelka, dann der Bundesobmann des Seniorenringes Werner Neubauer und die Präsidentin des Seniorenbundes Ingrid Korosec. Die drei waren es, die massiv Druck gemacht haben, dass diese Pensionserhöhung überhaupt zustande kommen kann, meine Damen und Herren, ihnen gebührt der Applaus hier herinnen, denn die haben sich für die Pensionistinnen und Pensionisten eingesetzt, damit wir das heute hier in diesem Haus beschließen können! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn man wirklich etwas für die Pensionistinnen und Pen­sionisten machen will, wenn man ihnen wirklich helfen will, dann, sage ich, gibt es schon etwas, nämlich den Entfall der Wartezeit auf die Pensionsanpassung. Wie schaut denn die Wartezeit auf die Pensionsanpassung jetzt aus, meine Damen und Herren? – Ich bringe ein Beispiel: Wenn man mit 1. Februar 2019 in Pension gegangen ist, beginnt am 1. Februar 2020 die Wartezeit und erst mit 1. Februar 2021 bekommt man die erste Pensionserhöhung. Das heißt, man hat 23 Monate Wartezeit, bis man überhaupt die erste Pensionserhöhung in Anspruch nehmen kann, meine Damen und Herren! Wir glauben, daran gehört etwas geändert, weshalb ich folgende Abände­rungsanträge einbringe.

Zunächst zu 688 der Beilagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 108h Abs. 1 letzter Satz entfällt.

*****

Einen weiteren Abänderungsantrag zu 687 der Beilagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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