Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 155

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Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 46 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Begründung

Die Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung soll entfallen.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Keck, Dr. Dagmar Belakowitsch, Muchitsch, Stöger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungs­gesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1c eingefügt:

1c. Nach § 261 Abs. 4 wird folgender Abs. 4 a eingefügt:

„(4a) Auf die Berechnung des Sonderruhegeldes gemäß Artikel 10 Nachtschwer­arbeitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung, ist eine Verminderung der Leistung nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Berechnung des Sonderruhegeldes nach § 6 APG.“

Begründung

Für Personen, die nach Artikel VII des Nachtschwerarbeitsgesetzes Nachtarbeit in Ver­bindung mit Schwerarbeit leisten, ist vorgesehen, dass sie nach Erreichen bestimmter gesetzlichen Voraussetzungen mit 57 Jahren das Sonderruhegeld in Anspruch neh­men können.

Dafür müssen vom Dienstgeber zusätzlich für jeden Betroffenen 3,4% der Brutto­lohn­summe monatlich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag extra bezahlt werden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage wird den Betroffenen trotz dieser zusätz­lichen Beiträge ein Abschlag in der Höhe von 4,2% pro Jahr, max. 13,8% auferlegt. Das Sonderruhegeld wird auf Basis der Invaliditätspension berechnet und diese Ab­schläge ziehen massive Pensionskürzungen für Arbeitnehmerinnen nach sich, die Jahrzehnte Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben.

 


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