Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 158

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einen Nebenerwerb! (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Da können Sie reden, was Sie wollen, das sind die Fakten. Das ist so. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas: Im schwedischen Modell gibt es beispielsweise für den Dienstgeber keine Höchstbeitragsgrundlage. Erklären Sie das einmal Herrn Haselsteiner! Der wird Freude haben, wenn er das einmal von Ihnen hört, dass Sie sich dafür einsetzen! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wissen Sie, was es im schwedischen Modell noch gibt? – Dort wurden die Waisen- und die Witwenpension abgeschafft. Wir Freiheitliche sagen da ganz klar: Hände weg von den Witwen- und Waisenpensionen! Hände weg vom schwedischen Modell!

Ich gratuliere all jenen, die die heutigen Beschlüsse mittragen, und bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hauser: Bravo!)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Neubauer, ich habe hier noch einen Antrag vorliegen.


Abgeordneter Werner Neubauer, BA (fortsetzend): Danke schön.

Aus formellen Gründen darf ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundes-bahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

 


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