d. Hat die ÖVP (bzw. ein Vertreter der ÖVP) im Zuge der Anzeigenerstattung bereits Beweise für den vermeintlichen Hackerangriff vorgelegt?
e. Hat die ÖVP im Zuge der Anzeigenerstattung ihre Buchhaltungsunterlagen vorgelegt, welche beweisen könnten, dass diesbezügliche Daten durch (vermeintliche?) Hacker manipuliert wurden?
19. Welche Ermittlungsaufträge wurden bisher in der Causa erteilt?
20. Wurden Ermittlungsmaßnahmen nach dem 5. Abschnitt der StPO (Beschlagnahme von Briefen, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Lokalisierung einer technischen Einrichtung, Anlassdatenspeicherung und Überwachung von Nachrichten und von Personen) bzw. nach den vergleichbaren Bestimmungen des SPG angeordnet?
21. An welche Einheiten des BMI wurden Ermittlungsaufträge erteilt?
22. Ist das BVT in die Ermittlungen eingebunden und wenn ja, inwiefern?
Schwarzes Netzwerk
23. Am 16.9.2019 meldet die APA: „Geführt werden die Ermittlungen nach wie vor wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§118a StGB) sowie der Datenbeschädigung (§126a StGB). Involviert ist nach Angaben des Bundeskriminalamtes neben dem hauseigenen Cyber Crime Competence Center (C4) auch das Cyber-Security-Center (CSC) des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).“ Wer vertritt das CSC des BVT bei den Ermittlungen?
24. Ist Philipp B. als Leiter des Cyber Security Centers im BVT in irgendeiner Form in die Ermittlungen in der Causa „Hackerangriff“ eingebunden?
25. Ist Ihnen bekannt, dass Philipp B. ident ist mit dem (ehemaligen) Obmann-Stellvertreter des niederösterreichischen ÖVP-Tarnvereins „Heimatverein ProPatria – Für Niederösterreich“ (kurz „Pro Patria“)?
26. Ist Ihnen bekannt, dass Pro Patria in Wahlkämpfen von der ÖVP zur Desinformation im Netz eingesetzt wurde?
27. Ist Ihnen bekannt, dass Philipp B. gemeinsam mit dem Hauptbeschuldigten in der BVT-Affäre, Bernhard P., für die ÖVP politisch aktiv ist bzw. war?
28. Ist Ihnen bekannt, dass Philipp B. einer der Köpfe des Schwarzen Netzwerks im BVT ist?
29. Sofern Philipp B. in irgendeiner Form in die Ermittlungen eingebunden ist: Wurde in Bezug auf Philipp B. eine mögliche Befangenheit geprüft?
a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
b. Wenn ja, wer hat die Prüfung durchgeführt und wie lange hat sie gedauert?
c. Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Philipp B. Vorkehrungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahestehende Personen abfließen?
i. Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?
ii. Wenn nein, weshalb nicht?
d. Wenn nein, weshalb nicht?
30. Wurden andere in die Ermittlungen eingebundene Personen auf eine mögliche Befangenheit geprüft?
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