Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 261

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Es ist klar, dass Menschen mit negativem Asylbescheid in ihre Heimatländer zurück­kehren müssen. Es ist aber völlig widersinnig gut integrierte Menschen, die Ausbildung in Mangelberufen erhalten haben, abzuschieben. Denn dadurch haben weder die UnternehmerInnen, noch die betroffenen Lehrlinge (Planungs-)Sicherheit. Folglich blei­ben Stellen, für die dringend Fachkräfte gesucht werden, weiterhin unbesetzt, während gleichzeitig junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, ihr Potential nicht ent­falten können.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Abschiebungen von Asylwerbenden in Lehre sofort zu stoppen, um hier eine menschliche und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu schaffen. AsylwerberInnen, die nicht straffällig wurden, sollen weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten Facharbeiterinnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Auch dieser Antrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.12.49

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungs­mitglie­der! Hohes Haus! Im Jahr 2016 gab es in Österreich rund 50 000 langzeitbeschäf­ti­gungslose Menschen über 50 Jahre. Um gerade diesen Menschen, welche sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, da meist mehrere Vermittlungs­hemm­nisse wie Alter, Langzeitarbeitslosigkeit oder auch gesundheitliche Probleme aufeinan­dertreffen, wieder eine Perspektive zu geben, wurde die Aktion 20 000 beschlossen.

Mithilfe der Aktion 20 000 sollten staatlich geförderte und kollektivvertraglich bezahlte Arbeitsplätze gerade für jene Menschen geschaffen werden, die es auf dem Arbeits­markt oft besonders schwer haben. Dabei sollten nur solche Arbeitsplätze bei Gemein­den, bei gemeinnützigen Organisationen oder sozialen Unternehmen geschaffen wer­den, welche ohne staatliche Beihilfen nicht realisierbar wären.

Am 30. Juni 2019 ist die zeitlich befristete Aktion ausgelaufen. Zwar liegen die finalen Ergebnisse der Evaluierung noch nicht vor, aber wir wissen, dass nur rund 3 800 Per­sonen auf geförderte Stellen vermittelt werden konnten.

Meine Damen und Herren! Trotz anziehender Konjunktur gibt es weiterhin eine große Zahl an arbeitslosen Menschen über 50 – gerade diesen gilt es zu helfen. Daher sollen zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose bis zu einer Obergrenze von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ein Fokus soll dabei auch auf die Zielgruppe der Aktion 20 000 gelegt werden.

 


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