Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 260

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nicht straffällig wurden, sollen weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten Facharbeiterinnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschen, die bei uns ausgebildet werden, haben immer einen guten Bezug zu Österreich, und das ist eine Investition in die Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen

betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug

eingebracht im Zuge der Debatte zum Gesetzesantrag 941/A des Abg. Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Trotz anhaltender Proteste - vor allem auch seitens der UnternehmerInnen – allen voran der Wirtschaftskammern - wurde im Ministerrat am 12. September von der Schwarz-Blauen Bundesregierung beschlossen, jenen Erlass aufzuheben, der seit 2012 den Zugang zur Lehre für junge AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr geöffnet hat, wenn die Lehrstelle nicht anderweitig besetzt werden konnte und damit die Möglichkeit für jugendliche AsylwerberInnen, während der Wartezeit im Asyl­ver­fahren eine Lehre zu machen, zu beseitigen. Ebenso beschlossen wurde, auf Wunsch von Innenminister Kickl, dass AsylwerberInnen, die derzeit eine Lehre absolvieren, die­se nun doch nicht beenden dürfen, wenn sie einen negativen Bescheid erhalten.

Dabei suchen Österreichische Betriebe dringend Lehrlinge. Der Mangel an Fach­kräftenachwuchs wird immer drängender. Viele Unternehmen beklagen aufgrund dieser Problematik Umsatzeinbußen.

Hinzu kommt, dass Asylverfahren länger denn je dauern. Solange sich Asylverfahren über drei Jahre und länger ziehen, macht es Sinn junge AsylwerberInnen zu beschäf­tigen. Hier braucht es eine menschlich vernünftige Lösung.

Zu bedenken gilt es weiters, dass diese jungen AsylwerberInnen, durch die Lehre von LeistungsempfängerInnen zu BeitragszahlerInnenn werden. Ohne die Möglichkeit zu arbeiten kosten sie Staat und Steuerzahlern Geld - und das über die gesamte Dauer des Asylverfahrens.

Im Februar 2019 veröffentlichten univ. Prof. Dr. h.c. Friedrich Schneider und Dr. Elisa­beth Dreer MSc. eine Studie über die Kosten und Nutzen von Asylwerbenden in Lehre. Wenn Asylwerbende, die sich in Lehre befinden, abgeschoben werden, sind die für die Ausbildung angefallen Kosten verloren und die zukünftige Wertschöpfung dieser Fach­kräfte entfällt, dem Staat entgehen dadurch Beitragszahlungen aus Steuern und Abgaben.

 


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