Die hervorragenden Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen sind ein Garant für Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, ein bestens funktionierendes Bildungssystem sowie qualitätsvolle Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Ich plädiere, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen dafür, von diesem Beschluss Abstand zu nehmen. Die SPÖ wird diesem Gesetz jedenfalls nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.30
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Yildirim, ich glaube, Sie waren bei den Beratungen im Budgetausschuss nicht dabei. Sie waren, glaube ich, auch bei dem ganzen Weg zu diesem Gesetz nicht dabei, sonst hätten Sie, glaube ich, einen ganz anderen Zugang, denn dieses Gesetz – und das möchte ich einleitend gleich einmal betonen – bedeutet eine Stärkung des ländlichen Raums (Abg. Krainer: Aber weißt du, wo sie arbeitet?), und das ist mir insbesondere als ÖVP-Abgeordneter, als Wahlkreisabgeordneter aus einer ländlichen Region sehr, sehr wichtig. (Abg. Krainer: Aber, Andreas, weißt du, wo sie arbeitet? Sie arbeitet in einem Finanzamt!)
Was ich einleitend auch festhalten will: Ich möchte dem Herrn Bundesfinanzminister auch einmal danken und zu dieser Reformarbeit gratulieren. Seit ich mich mit politischen Fragen beschäftige, geht es immer um Verwaltungsreformen. Ich habe schon viele Verwaltungsreformen kommen und gehen sehen, aber ich habe noch ganz selten eine Reform miterleben dürfen, die am Ende des Tages intern im Haus konsensual hat umgesetzt werden können.
Offensichtlich ist es gelungen, in einem langen Prozess von vornherein alle wichtigen Akteure und Stakeholder, auch die Personalvertretung und die Abteilungsleiter einzubinden, und dazu möchte ich gratulieren, denn wir alle wissen: Veränderung bedeutet Veränderung – das ist nicht für alle immer gut, aber in diesem Fall ist das konsensual erfolgt. Ich glaube, das ist anerkennenswert, und dafür möchte ich auch herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Herr Kollege Hanger, Sie sollten der Kollegin Yildirim zuhören, sie spricht aus der Praxis! Sie arbeitet im Finanzamt Innsbruck!)
Was sind die wesentlichen Punkte? – Wir fassen 40 Finanzämter zu einem Finanzamt Österreich zusammen, neun Zollämter werden zu einem Zollamt Österreich zusammengefasst. Für Großbetriebe wird es ein Finanzamt für Großbetriebe geben. Die Finanzpolizei und die Steuerfahndung führen wir organisatorisch zu einem Amt für Betrugsbekämpfung zusammen, und im Zusammenhang mit der Reform der Sozialversicherungsträger wird auch der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge eingerichtet.
Das heißt, man verschlankt Strukturen, und aufs erste Hinsehen schaut es ja fast so aus, als käme es zu einer Zentralisierung, aber ganz im Gegenteil – das haben wir auch im Vorfeld im Budgetausschuss klären können –: Es bleibt jedes einzelne Finanzamt bestehen, auch in den ländlichen Regionen, und wir können diese Finanzämter mit dieser Struktur stärken.
Ein bisheriger Nachteil war zum Beispiel, dass die Aufgaben zwischen den Finanzämtern ungleich verteilt waren. Manche Finanzämter hatten eine sehr große Aufgabe zu bewältigen, zum Beispiel bei Betriebsprüfungen, andere weniger. Es gibt da eine
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