14.39

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Her­bert Kickl, der diesen Tagesordnungspunkt offenbar schwänzt, hat vor Kurzem in „Im Zentrum“ gemeint, der BVT-Untersuchungsausschuss (Abg. Kickl nimmt Platz) – aha, da ist er – hätte das, wozu er eigentlich geschaffen worden ist, gänzlich aus den Augen verloren, nämlich das Aufdecken schwarzer Netzwerke. Dabei hat der Untersuchungs­ausschuss gänzlich anderes offenbart als solche vermeintlichen Netzwerke, schwarze Netzwerke. (Abg. Kickl: Der war da zum Glück für euch zu Ende! – Abg. Höbart: Zu den ÖVP-Vereinen!)

Ich darf dazu aus dem Ausschussbericht, Seite 284, zitieren: „Nach den vorliegenden Beweisergebnissen konnte das Bestehen eines derartigen Netzwerks nicht nachgewie­sen werden. Es sprachen zwar zahlreiche Indizien für die Existenz eines politischen Netzwerks, allerdings ergab sich kein ausreichend konkreter Hinweis für ,das‘ schwar­ze Netzwerk“ und so weiter. Der Bericht geht dann noch auf bestimmte Zusammen­hänge zwischen einzelnen Personen ein.

Also es gab keine schwarzen Netzwerke – das ist das eine. Das andere, was sich bei diesem Untersuchungsausschuss herausgestellt hat, war, dass sich Schwächen im Si­cherheitssystem offenbart haben, und, Kollege Pilz, der einzige Grund, warum die ÖVP möglicherweise wieder nach dem Innenministerium greift – sowie auf sein Funktionie­ren –, ist der, dass der Österreichischen Volkspartei die Sicherheit in Österreich ein Anliegen ist und die Sicherheit an oberster Stelle steht. Das gewährleisten unsere pro­fessionellen Mitarbeiter in den Sicherheitsdiensten. Diese zu diskreditieren und einzel­ne Dienststellen als „Saustall“ zu bezeichnen, weise ich absolut zurück (Beifall bei der ÖVP), denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen und gerade im Sicherheitsdienst verdienen einen Dank für ihren tagtäglichen Einsatz für die Sicherheit in diesem Land.

Verbesserungen sind aber notwendig – Verbesserungen vor allem dort, wo es um die Information der obersten Organe wie Parlament, Bundeskanzler et cetera geht. Es gibt tatsächlich kein Recht auf Auskunft, denn es fehlt ein entsprechendes Materiengesetz dazu. Eine Einführung von Berichtspflichten wäre erst im Rahmen der weiteren Erfül­lung des Regierungsprogrammes vorgesehen.

Um weitere Verbesserungen im Sicherheitsapparat vornehmen zu können, bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform der Sicherheitsdienste und Ausbau des Rechtsschutzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert das österreichische Nachrichtendienstsystem umfassend zu evaluieren und eine Neuaufstellung nach Schweizer Vorbild zu prüfen. Dabei sind insbesondere ein weiterer Ausbau des Rechtsschutzes sowie die Schaffung eines gesamtstaatlichen Lagezentrums zu berücksichtigen“.

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(Beifall bei der ÖVP.)

Gehen wir aber noch einmal zum Anfang zurück, zu diesem sogenannten Konvolut, diesem Pamphlet, das schon ein halbes Jahr bekannt war, in welchem auf 39 Seiten Vorwürfe geäußert wurden, über welches aber nicht einmal kritische Medien berichtet haben, weil ganz einfach nichts dahinterstand. Sogar die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren in diese Richtung bereits im Sommer 2017 eingestellt, weil es keinen Anfangsverdacht gab.

Plötzlich aber gibt es einen Antrag des Herrn Dr. Lansky – SPÖ-nahe – bei der Wirt­schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und plötzlich werden wieder Ermittlungen aufgenommen. Dr. Lansky hatte auch wieder seine Hand im Spiel, als Innenminister Kickl – damals frisch ins Amt gekommen – und Generalsekretär Goldgruber aufgrund dieses Pamphlets plötzlich Grund zum Handeln sahen.

In einem Zusammenwirken zwischen Bundesminister Kickl, einem übereifrigen Gene­ralsekretär und einer willfährigen Staatsanwältin wurde eine Hausdurchsuchung beim BVT mit den bekannten, schlimmen Folgen durchgeführt. Das war ein Netzwerk, eine unheilige Allianz; da wurden aus Halb- und Unwahrheiten eine Geschichte zusammen­gezimmert und Zeugen präpariert und zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt­schaft geschickt – Zeugen, die bei ihren Einvernahmen, nach ihrer Auskunft im Unter­suchungsausschuss, eher Entlastungs- als Belastungszeugen waren. Spannenderwei­se wurde auch eine Einheit, die üblicherweise für solche Einsätze nicht infrage kommt, vom Kabinett des Innenministeriums für diese Hausdurchsuchung abgestellt.

Weiters dazu: Die Staatsanwaltschaft führt zwar die Ermittlungen, die ermittelnden Ein­heiten unterstehen aber sehr wohl auch dem Innenministerium und dem Innenminister; deshalb war die Abberufung von Innenminister Kickl nach der Ibizaaffäre mehr als ge­rechtfertigt. (Abg. Kickl: Komisch, dass der Herr Kurz gesagt hat, ich hätte mir nichts zuschulden kommen lassen – unter Wahrheitspflicht!) – Sie brauchen sich da nicht zu wundern, warum Ihnen dann das Innenministerium entzogen wurde und Sie als Innen­minister entlassen wurden.

Das Ergebnis zum Thema vermeintliche schwarze Netzwerke im BVT-Untersuchungs­ausschuss ist klar; trotzdem taucht das Thema immer wieder auf. Die Frage ist nur: Warum? – Wahrscheinlich weil es Menschen gibt – und das haben Kickl und Pilz viel­leicht gemeinsam –, die immer wieder gerne Verschwörungstheorien rund um Fakten zimmern und dann irgendwelche Geschichten erzählen, die zwar spannend sein mö­gen, aber bei Weitem nicht wahr sind.

Interessant zum Thema Netzwerke wäre zum Beispiel auch, ob es Pilz-Netzwerke gibt, sodass bei ihm immer wieder vertrauliche Informationen auftauchen, oder andere Netz­werke, die dazu führen, dass zum Beispiel Informationen über Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der militanten Tierschützer nach außen dringen können.

Mir ist die Aussage der Leiterin des Extremismusreferates noch im Ohr, die auf die Fra­ge, ob es direkt vom Kabinett Kontakte mit Mitgliedern ihres Referates gegeben hat, gesagt hat: Nein, sicher nicht, weil bei mir ja lauter Rote sind! Oder am Beispiel des Tierschützerprozesses: Da gibt es einen heutigen Landesparteiobmann der SPÖ Niederösterreich, der auf Vermittlung des SPÖ-Anwalts Dr. Lansky für deutsche Agen­ten intervenierte und dafür mit Jagdeinladungen und Luxusreisen belohnt wurde. Es gab eine SPÖ-Staatssekretärin, die im Innenministerium wegen der Tierrechtsaktivis­ten intervenierte, einen SPÖ-nahen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, der eine Soko initiierte, und an vielen Stellen der Befragungen im Untersuchungsaus­schuss waren es SPÖ-Funktionäre oder -Nahestehende, die fragwürdig agierten. (Zwi­schenruf der Abg. Duzdar.)

Ausgeschlossen werden konnte hingegen jegliche politische Einflussnahme der BMI-Ressortführung vor 2018 (Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und Kumpitsch), sowohl in Bezug auf die Ermittlungen des Extremismusreferates, auf die Arbeit des BVT gene­rell als auch auf Stellenbesetzungen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaby Schwarz, Karl Mahrer, B.A., Mag. Fritz Ofenauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform der Sicherheitsdienste und Ausbau des Rechtsschutzes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US) gemäß § 51 VO-UA (695 d.B.)

Die Republik Österreich verfügt über drei Sicherheitsdienste: Das Heeresnachrichten­amt für die militärische Auslandsaufklärung, das Abwehramt für den Schutz militäri­scher Einrichtungen und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämpfung als Polizeibehörde mit nachrichtendienstlichen Aufgaben. Bis dato gibt es in Österreich keinen eigenen Inlandsnachrichtendienst. Gerade beim BVT, das inlands­nachrichtendienstliche Aufgaben wahrnimmt, haben sich in den letzten Monaten – vor allem durch die inzwischen für illegal erklärte Hausdurchsuchung – die Schwachpunkte eines derartigen Mischsystems gezeigt. Auch eine zentrale Analyse nachrichtendienst­licher Berichte für eine umfassende Information und Unterstützung der verfassungsmä­ßigen Organe existiert in Österreich nicht.

Unser primäres Ziel muss es sein das Vertrauen unserer Partnerdienste, ohne die sinnvolles nachrichtendienstliches Arbeiten de facto nicht möglich ist, wieder voll her­zustellen. Dazu ist aus unserer Sicht eine Reform der Nachrichtendienste unumgäng­lich. Insbesondere nach dem Vorbild der Schweiz sollte künftig eine strikte Trennung zwischen nachrichtendienstlichem Arbeiten und polizeilicher Tätigkeit erfolgen. Auch eine Professionalisierung der Ausbildung und klare Regelungen für die Aufnahme von Mitarbeitern sind dabei wichtige Faktoren.

Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass mit der Neugestaltung der Landschaft der österreichischen Nachrichtendienste der Rechtsschutz noch weiter gestärkt und die Unabhängigkeit noch weiter ausgebaut werden soll. Dazu sollen die Rechtsschutzbe­auftragten der Ressorts zusammengelegt und an unabhängiger Stelle angesiedelt wer­den.

Bereits im letzten Regierungsprogramm war die Einführung von Berichtspflichten vor­gesehen. Dieses Vorhaben wollen wir ausweiten und – wie international üblich – ein gesamtstaatliches Lagezentrum mit dem Schwerpunkt auf hybride Bedrohungen beim Bundeskanzleramt ansiedeln.

Klar ist, die österreichische Sicherheit ist eines der Kernthemen staatlichen Handelns und von parteiübergreifendem Interesse. Eine derartige Reform bedarf sowohl einer in­tensiven Vorbereitung, als auch einer möglichst breiten parlamentarischen Einbindung.

Die unterfertigen Abgeordneten beantragen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert das österreichische Nachrichtendienstsystem umfassend zu evaluieren und eine Neuaufstellung nach Schweizer Vorbild zu prüfen. Dabei sind insbesondere ein weiterer Ausbau des Rechtsschutzes sowie die Schaffung eines gesamtstaatlichen Lagezentrums zu berücksichtigen“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.