19.39

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Das Einzige, worüber wir uns immer wundern, Frau Kollegin Krisper, ist, warum Sie sich hier so auf eine Art des Extremis­mus versteifen. Ich glaube, wir sollten uns hier alle einig sein, dass sämtliche Formen des Extremismus in unserer Gesellschaft keinen Platz haben und dass wir dagegen vorgehen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin, Sie wissen auch ganz bestimmt, dass gerade im letzten Bericht des Verfassungsschutzes wieder eine Extremismusform ganz besonders betont wurde, von der auch die größte Gefahr für unsere Republik, für die Staatseinrichtungen und die Bürger ausgeht, nämlich der Extremismus des politischen Islam.

Wir haben zum Beispiel Ende August wieder eine Situation in Salzburg gehabt, bei der Salafisten – eine Londoner Gruppierung – in den Bergen trainiert haben – typisch in diesen Gewändern und mit langen Bärten. Dort haben verfassungsfeindliche Struktu­ren vorgeherrscht. (Abg. Krainer: ... dem Strache nachgemacht?) Dem muss man je­denfalls Einhalt gebieten und man muss diesen staatsfeindlichen Radikalisierungsten­denzen klar etwas entgegenhalten. – Das ist der Punkt.

Wenn wir da ehrlich sind, wenn wir uns diesem gesamten Spektrum an Extremismus nähern wollen, dann haben wir natürlich auch nichts dagegen, dass man das BVT ent­sprechend stärkt. Aus diesem Grund wollen wir auch zwei gesamtändernde Abände­rungsanträge einbringen.

Ich bringe zum einen folgenden Antrag zum Entschließungsantrag 704/A(E) von Kol­legin Dr. Krisper ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umgehende Aufstockung der personellen und technischen Ressourcen des Extremismusreferats im Bundesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung vorzunehmen, um in Zukunft eine engmaschige Informationsgewinnung und Überwachung jeglicher Form von extremistischen Tenden­zen zu gewährleisten.“

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Zum anderen bringe ich folgenden gesamtändernden Abänderungsantrag basierend auf dem Entschließungsantrag 705/A(E) von Frau Dr. Krisper ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung des „bundesweiten Netz­werks für Extremismusprävention und Deradikalisierung“ (BNED), eine umfassende Strategie und konkrete Maßnahmen (wie etwa Aussteigerprogramme) gegen jegliche Form des Extremismus zu erarbeiten.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

19.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

des Abgeordneten Ing. Höbart

und weiterer Abgeordneter

betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Ausreichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextre­mismus (704/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umgehende Aufstockung der personellen und technischen Ressourcen des Extremismusreferats im Bundesamt für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorzunehmen, um in Zukunft eine engma­schige Informationsgewinnung und Überwachung jeglicher Form von extremistischen Tendenzen zu gewährleisten.“

Begründung

Aus sicherheitspolitischer Sicht ist es zu kurz gegriffen, sich nur einer Form des Ex­tremismus anzunehmen. Im Regierungsprogramm 2017 – 2022, „Zusammen. Für un­ser Österreich.“ wurde bewusst ein Fokus auf die Bekämpfung von jeglicher Form von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung gelegt, um insbe­sondere terroristischen Aktivitäten vorzubeugen.

Die dringliche Ursache für diese Ziele ist eine realistische Einschätzung:

„Wie schon in den letzten Jahren geht die größte Gefahr für die innere Sicherheit Ös­terreichs vor allem von islamistischem Extremismus aus. Auch wenn Österreich bisher von Terroranschlägen verschont geblieben ist, müssen die Sicherheitsbehörden wach­sam sein, um bereits im Vorfeld gegen potenzielle Gefährder einschreiten zu können. Das ist dank der hervorragenden Arbeit der Staatsschutz- und Sicherheitsbehörden gelungen. Damit die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit auch weiterhin bestmöglich leis­ten können, ist der Gesetzgeber aufgerufen, die notwendigen rechtlichen Rahmenbe­dingungen zu schaffen. Aufgrund der veränderten geopolitischen Lage in und um Ös­terreich braucht die Regierung aber auch eine auf die neuen Bedrohungen und He­rausforderungen (transnationaler Terrorismus, ausländische Agitation, Migration) ange­passte Sicherheitsarchitektur, in deren Rahmen der Prävention in Zukunft eine wesent­lich höhere Bedeutung zukommen muss“ – Regierungsprogramm S. 31

Der Umgang mit jeglicher Form des Extremismus innerhalb der Bevölkerung stellt un­sere demokratische Gesellschaft in Bezug auf die innere Sicherheit und damit den ge­sellschaftlichen Frieden vor große Herausforderungen. Diesen gilt es angemessen und vor allem mit konkreten Maßnahmen ehebaldigst zu begegnen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) kommt hier eine zentrale Rolle zu. BVT-Direktor Mag. Peter Gridling führte im Rahmen der ORF-Sendung "Im Zen­trum" am 24. März 2019 aus, dass weitere Ressourcen in diesem Bereich wün­schenswert wären.

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Gesamtändernder Abänderungsantrag

des Abgeordneten Ing. Höbart

und weiterer Abgeordneter

betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Strategie gegen Rechtsextremismus (705/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung des „bundesweiten Netz­werks für Extremismusprävention und Deradikalisierung“ (BNED), eine umfassende Strategie und konkrete Maßnahmen (wie etwa Aussteigerprogramme) gegen jegliche Form des Extremismus zu erarbeiten.“

Begründung

Bereits am 28. März 2019 wurde in der 68. Sitzung des Nationalrates ein gleichlau­tender Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Aus sicherheitspolitischer Sicht ist es zu kurz gegriffen, sich nur einer Form des Ex­tremismus anzunehmen. Im Regierungsprogramm 2017 – 2022, „Zusammen. Für un­ser Österreich.“ wurde bewusst ein Fokus auf die Bekämpfung von jeglicher Form von staatsfeindlichem Extremismus und staatsfeindlicher Radikalisierung gelegt, um insbe­sondere terroristischen Aktivitäten vorzubeugen.

Die dringliche Ursache für diese Ziele ist eine realistische Einschätzung:

„Wie schon in den letzten Jahren geht die größte Gefahr für die innere Sicherheit Ös­terreichs vor allem von islamistischem Extremismus aus. Auch wenn Österreich bisher von Terroranschlägen verschont geblieben ist, müssen die Sicherheitsbehörden wach­sam sein, um bereits im Vorfeld gegen potenzielle Gefährder einschreiten zu können. Das ist dank der hervorragenden Arbeit der Staatsschutz- und Sicherheitsbehörden gelungen. Damit die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit auch weiterhin bestmöglich leis­ten können, ist der Gesetzgeber aufgerufen, die notwendigen rechtlichen Rahmenbe­dingungen zu schaffen. Aufgrund der veränderten geopolitischen Lage in und um Ös­terreich braucht die Regierung aber auch eine auf die neuen Bedrohungen und He­rausforderungen (transnationaler Terrorismus, ausländische Agitation, Migration) ange­passte Sicherheitsarchitektur, in deren Rahmen der Prävention in Zukunft eine wesent­lich höhere Bedeutung zukommen muss“ – Regierungsprogramm S. 31

Der Umgang mit jeglicher Form des Extremismus innerhalb der Bevölkerung stellt un­sere demokratische Gesellschaft in Bezug auf die innere Sicherheit und damit den ge­sellschaftlichen Frieden vor große Herausforderungen. Diesen gilt es angemessen und vor allem mit konkreten Maßnahmen ehebaldigst zu begegnen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Anträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte.