20.42
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Kollege Rauch, Sie wollten die Darstellung der ÖVP. Zunächst einmal: Climate Emergency ist ein internationaler Begriff und bedeutet nicht Klimanotstand, sondern Klimanotfall. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dass wir einen Klimanotfall haben, darüber können wir durchaus diskutieren. Ich lade Sie gerne ins nördliche Waldviertel ein, wo uns die Wälder zusammenbrechen, oder auch ins östliche Weinviertel, wo wir in der Ackerwirtschaft zum Teil verheerende Erträge haben, weil es einfach nicht genug Niederschlag gibt. Nicht nur das: Es gibt Krankheitsbilder, die auf zu hohe Temperaturen zurückzuführen sind. Da gibt es also einiges, und dass diese Klimaveränderung weltweit zu erkennen ist, ist ja auch etwas, was momentan bei den Vereinten Nationen in New York besprochen wird.
Geschätzte Damen und Herren! Wir wollen Taten setzen, daher darf ich zwei Entschließungsanträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend „künftige Finanzierung des Green Climate Fund“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die kommende Bundesregierung wird ersucht, den für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund zugesagten Beitrag Österreichs von 30 Mio. Euro (für die Jahre 2020 bis 2023) zu prüfen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Optionen erarbeiten, um den österreichischen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung außerhalb des Green Climate Fund auch durch einen höheren Anteil privater Beiträge weiter zu erhöhen. Eine Plattform zum Austausch zwischen Ministerien, ADA und privaten Akteuren soll ebenfalls ins Leben gerufen werden.“
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Ich glaube, es ist wichtig, das international zu unterstützen, weil wir ja auch nicht wollen, dass Energie aus anderen Quellen kommt.
Dazu möchte ich einen zweiten Entschließungsantrag verlautbaren:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Walter Rauch, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „klares Auftreten der Bundesregierung gegen den Neubau von Atomkraftwerken und gegen Laufzeitverlängerungen alter Kernkraftwerke“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
- alle zur Verfügung stehenden diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel gegen den Neubau eines fünften Atomreaktors in Dukovany bzw. eines zweiten Atomreaktors in Krško auszuschöpfen,
- ein neues grenzüberschreitendes UVP-Verfahren bei der Laufzeitverlängerung des bestehenden AKW Dukovany und AKW Krško einzufordern,
- ein neuerliches UVP-Verfahren für das AKW Mochovce anzustreben und
- alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen, dass es zu keiner Laufzeitverlängerung des AKWs kommt.“
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Ich glaube, das ist eine Politik der Taten, und das ist auch das Wesentliche, was wir im Klimaschutz brauchen. Wir werden das auch in den folgenden Punkten der heutigen Tagesordnung noch sehen: Wir haben den Raus-aus-dem-Öl-Bonus, mit dem Ausstieg kommt das Ende der Kohleverstromung in Österreich, es gibt eine Strategie hinsichtlich Bioökonomie, wir haben das Ziel, die Strombeschaffung des Bundes bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien abzudecken, und wir haben hier ja auch das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz beschlossen.
Es ist sehr traurig, dass Rot und Grün im Bundesrat nicht dafür zu haben waren, sodass das Kraftwerk in Simmering, eines unserer größten Kraftwerke, das mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben wird, nach wie vor stillsteht. Das haben Sie sich auf Ihre Fahnen zu schreiben, da hätten Sie in der Stadtregierung Verantwortung übernehmen müssen. Wir werden den Ökostromausbaupakt mit einem Volumen von 540 Millionen Euro, den wir im Rahmen eines der kommenden Tagesordnungspunkte debattieren, nur dann umsetzen können, wenn wir diese Ziele gemeinsam erreichen.
Die neue Regierung wird sich vornehmen, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz umzusetzen, sodass wir zu 100 Prozent in Österreich produzierte Energie aus Erneuerbaren, auch mit nachwachsenden Rohstoffen in der Verwendung durch die Energiewirtschaft, haben. Wir brauchen da keine grün-roten Träumer, wir brauchen aber auch keine Leugner, die nachwachsende Rohstoffe nicht in die Energieerzeugung mithineinnehmen wollen, denn damit fördern Sie Atomstrom aus anderen Ländern. Das ist nicht der Weg Österreichs.
Wir müssen da auch volkswirtschaftlich denken. Da geht es nicht nur um das Klima, da geht es auch um Erträge der Volkswirtschaft, daher ist der erfolgreiche Weg, den die bisherigen ÖVP-Umweltminister beschritten haben und den wir in unzähligen Windparks, Wasserkraftwerken, Biogas- und Biomasseanlagen verwirklicht sehen, fortzusetzen, und das geht nur mit einer Unterstützung am 29. September. (Beifall bei der ÖVP.)
20.47
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen
betreffend künftige Finanzierung des Green Climate Fund
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12: Antrag 935/A(E) der Abg. Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann betr. Erklärung des Climate Emergency
Begründung
Das Übereinkommen von Paris, welches von Österreich 2016 ratifiziert wurde, stellt einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik dar. Die internationale Staatengemeinschaft bekennt sich darin zum Ziel, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Es sollen vor allem auch die Anstrengungen der Entwicklungsländer mittels Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Finanzierung unterstützt werden. Der österreichische Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ist im Einklang mit der Zusage aller Industrieländer (im Rahmen der 15. Vertragsparteienkonferenz des Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) und setzt sich aus einer breiteren Menge an öffentlichen und privaten Quellen zusammen.
Insgesamt leistet Österreich im Zuge seiner gesamten internationalen Klimafinanzierung jährlich rund 180 Mio. Euro, im Jahr 2017 waren es 185,67 Mio. Euro. Diese Finanzierungen stammen aus den Bereichen der öffentlichen Klimafinanzierung, aus bilateralen und multilateralen Zuschüssen und Finanzinstrumenten sowie aus privaten Klimafinanzierung im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaften der Austrian Development Agency (ADA), der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) oder der Österreichischen Entwicklungsbank. Der Green Climate Fund (GCF) ist ein wichtigstes Instrument der internationalen Klimafinanzierung zur Erreichung Ziele des Übereinkommens von Paris, stellt aber nur ein Instrument von vielen dar. Im Rahmen der Erstkapitalisierung des Green Climate Fund hat Österreich einen Beitrag von insgesamt 26 Mio. Euro geleistet. Die erste Wiederauffüllung des Fonds wird derzeit verhandelt und Österreich hat bereits zugesagt, den Beitrag auf 30 Mio. Euro aufzustocken. Der angekündigte Rückzug der USA aus dem Pariser Übereinkommen, der auch mit einem Wegfall der Beiträge der USA verbunden ist, wird es aber zukünftig erforderlich machen, dass die internationale Staatengemeinschaft den Wegfall der USA-Beiträge ausgleicht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die kommende Bundesregierung wird ersucht, den für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund zugesagten Beitrag Österreichs von 30 Mio. Euro (für die Jahre 2020 bis 2023) zu prüfen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Optionen erarbeiten, um den österreichischen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung außerhalb des Green Climate Fund auch durch einen höheren Anteil privater Beiträge weiter zu erhöhen. Eine Plattform zum Austausch zwischen Ministerien, ADA und privaten Akteuren soll ebenfalls ins Leben gerufen werden.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Klaus-Uwe Feichtinger, Walter Rauch, Michael Bernhard, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend klares Auftreten der Bundesregierung gegen den Neubau von Atomkraftwerken und gegen Laufzeitverlängerungen alter Kernkraftwerke
eingebracht in der 89. Sitzung des Nationalrates. XXVI. GP am 25. September 2019 im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erklärung des Climate Emergency (935/A(E))
Das tschechische Umweltministerium hat am 30. August 2019 bekannt gegeben, dass das Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) zum Ausbau des AKW Dukovany positiv abgeschlossen wurde und der geplante fünfte Reaktor in Dukovany gebaut werden darf. Zuvor hat sich der slowenische Premierminister Marjan Šarec am 22. August 2019 bei einem Besuch des ca. 80 km von der österreichischen Grenze gelegenen Atomkraftwerks Krško für einen Bau eines zweiten Atomreaktors stark gemacht. Die neuesten Entwicklungen bezüglich der Ausbaupläne der Nachbarregierungen beim Atomkraftwerk Krško und Atomkraftwerk Dukovany sind alarmierend, da Kernenergie weder eine klimafreundliche noch eine sichere Form der Energieerzeugung ist. Eine Dekarbonisierung der Energiesysteme ist im Rahmen der europäischen Energieunion ohne Kernenergie möglich und der Fokus muss auf erneuerbarer Energie und Energieeffizienz liegen.
Österreich kämpft seit vielen Jahren gegen Atomkraft. Der österreichische Nationalrat hat erst am 25. April 2019 wieder einstimmig seine ablehnende Haltung bekräftigt. Zuletzt hat die vorangegangene Bundesregierung beim slowakischen AKW Mochovce erreicht, dass die gravierenden Sicherheitsmängel von unabhängigen internationalen Inspektoren untersucht werden. Gegen die geplanten Ausbaupläne der AKWs Paks (Ungarn) und Hinkley Point (GB) hat Österreich Klagen im Beihilfenrecht auf europäischer Ebene eingebracht.
Für geplante Neubauprojekte wie Dukovany und Krško aber auch für alle bestehenden Kernkraftwerke in den Nachbarländern (insbesondere das AKW Mochovce) müssen die europäischen und internationalen Regeln eingehalten werden und die ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit – zuletzt die Überprüfung der Reaktoren 3+4 des Atomkraftwerkes Mochovce durch eine unabhängige Expertenmission (IAEO) – auf der Tagesordnung stehen.
Auch Laufzeitverlängerungen werden von Österreich kritisch gesehen. Wir vertreten seit jeher die Auffassung, dass es sich bei der Laufzeitverlängerung von alten Kernkraftwerken um eine wesentliche Projektänderung handelt, für die eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Diese Forderung betreffend die AKW Dukovany und AKW Krško hat Österreich immer wieder auf den verschiedensten Ebenen bilateral, auf europäischer sowie internationaler Ebene eingebracht. Mit dem jüngsten EuGH-Urteil C-411/17 zum belgischen AKW Doel vom 29. Juli 2019 wird Österreich in seiner Forderung bestärkt: Der EuGH hat entschieden, dass das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 ohne die erforderlichen vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen erlassen wurde.
Durch viele Expertenberichte ist bereits bestätigt, dass das AKW Krško inmitten einer Erdbebenlinie liegt und somit schon bei einer kleinen Erschütterung eine massive Katastrophe droht. Somit ist es unabdingbar, eine mögliche Laufzeitverlängerung des Uralt-Kraftwerkes bis 2043 zu unterbinden.
Die Bundesregierung muss angesichts dessen die österreichische Anti-Atomkraft Politik unbeirrt und engagiert fortsetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
• alle zur Verfügung stehenden diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel gegen den Neubau eines fünften Atomreaktors in Dukovany bzw. eines zweiten Atomreaktors in Krško auszuschöpfen,
• ein neues grenzüberschreitendes UVP-Verfahren bei der Laufzeitverlängerung des bestehenden AKW Dukovany und AKW Krško einzufordern,
• ein neuerliches UVP-Verfahren für das AKW Mochovce anzustreben und
• alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen, dass es zu keiner Laufzeitverlängerung des AKWs kommt.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Beide Anträge wurden ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.