20.42

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Geschätzter Herr Kollege Rauch, Sie wollten die Darstellung der ÖVP. Zunächst einmal: Climate Emergency ist ein internationaler Begriff und bedeutet nicht Klimanotstand, sondern Klimanotfall. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass wir einen Klimanotfall haben, darüber können wir durchaus diskutieren. Ich lade Sie gerne ins nördliche Waldviertel ein, wo uns die Wälder zusammenbrechen, oder auch ins östliche Weinviertel, wo wir in der Ackerwirtschaft zum Teil verheerende Er­träge haben, weil es einfach nicht genug Niederschlag gibt. Nicht nur das: Es gibt Krankheitsbilder, die auf zu hohe Temperaturen zurückzuführen sind. Da gibt es also einiges, und dass diese Klimaveränderung weltweit zu erkennen ist, ist ja auch etwas, was momentan bei den Vereinten Nationen in New York besprochen wird.

Geschätzte Damen und Herren! Wir wollen Taten setzen, daher darf ich zwei Ent­schließungsanträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend „künftige Finanzierung des Green Climate Fund“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die kommende Bundesregierung wird ersucht, den für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund zugesagten Beitrag Österreichs von 30 Mio. Euro (für die Jahre 2020 bis 2023) zu prüfen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Optionen erarbeiten, um den ös­terreichischen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung außerhalb des Green Climate Fund auch durch einen höheren Anteil privater Beiträge weiter zu erhöhen. Eine Plattform zum Austausch zwischen Ministerien, ADA und privaten Akteuren soll ebenfalls ins Leben gerufen werden.“

*****

Ich glaube, es ist wichtig, das international zu unterstützen, weil wir ja auch nicht wol­len, dass Energie aus anderen Quellen kommt.

Dazu möchte ich einen zweiten Entschließungsantrag verlautbaren:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Walter Rauch, Michael Bernhard, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „klares Auftreten der Bundesregierung gegen den Neubau von Atomkraftwerken und gegen Laufzeitverlängerungen alter Kernkraftwerke“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

-           alle zur Verfügung stehenden diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel gegen den Neubau eines fünften Atomreaktors in Dukovany bzw. eines zweiten Atomreaktors in Krško auszuschöpfen,

-           ein neues grenzüberschreitendes UVP-Verfahren bei der Laufzeitverlängerung des bestehenden AKW Dukovany und AKW Krško einzufordern,

-           ein neuerliches UVP-Verfahren für das AKW Mochovce anzustreben und

-           alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen, dass es zu keiner Laufzeit­verlängerung des AKWs kommt.“

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Ich glaube, das ist eine Politik der Taten, und das ist auch das Wesentliche, was wir im Klimaschutz brauchen. Wir werden das auch in den folgenden Punkten der heutigen Tagesordnung noch sehen: Wir haben den Raus-aus-dem-Öl-Bonus, mit dem Ausstieg kommt das Ende der Kohleverstromung in Österreich, es gibt eine Strategie hinsicht­lich Bioökonomie, wir haben das Ziel, die Strombeschaffung des Bundes bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien abzudecken, und wir haben hier ja auch das Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz beschlossen.

Es ist sehr traurig, dass Rot und Grün im Bundesrat nicht dafür zu haben waren, so­dass das Kraftwerk in Simmering, eines unserer größten Kraftwerke, das mit nach­wachsenden Rohstoffen betrieben wird, nach wie vor stillsteht. Das haben Sie sich auf Ihre Fahnen zu schreiben, da hätten Sie in der Stadtregierung Verantwortung überneh­men müssen. Wir werden den Ökostromausbaupakt mit einem Volumen von 540 Mil­lionen Euro, den wir im Rahmen eines der kommenden Tagesordnungspunkte debat­tieren, nur dann umsetzen können, wenn wir diese Ziele gemeinsam erreichen.

Die neue Regierung wird sich vornehmen, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz umzuset­zen, sodass wir zu 100 Prozent in Österreich produzierte Energie aus Erneuerbaren, auch mit nachwachsenden Rohstoffen in der Verwendung durch die Energiewirtschaft, haben. Wir brauchen da keine grün-roten Träumer, wir brauchen aber auch keine Leugner, die nachwachsende Rohstoffe nicht in die Energieerzeugung mithineinneh­men wollen, denn damit fördern Sie Atomstrom aus anderen Ländern. Das ist nicht der Weg Österreichs.

Wir müssen da auch volkswirtschaftlich denken. Da geht es nicht nur um das Klima, da geht es auch um Erträge der Volkswirtschaft, daher ist der erfolgreiche Weg, den die bisherigen ÖVP-Umweltminister beschritten haben und den wir in unzähligen Wind­parks, Wasserkraftwerken, Biogas- und Biomasseanlagen verwirklicht sehen, fortzuset­zen, und das geht nur mit einer Unterstützung am 29. September. (Beifall bei der ÖVP.)

20.47

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen

betreffend künftige Finanzierung des Green Climate Fund

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12: Antrag 935/A(E) der Abg. Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bern­hard, Mag. Bruno Rossmann betr. Erklärung des Climate Emergency

Begründung

Das Übereinkommen von Paris, welches von Österreich 2016 ratifiziert wurde, stellt einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik dar. Die internationale Staatenge­meinschaft bekennt sich darin zum Ziel, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Es sollen vor allem auch die Anstrengungen der Entwicklungsländer mittels Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Finanzierung unterstützt werden. Der österreichische Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ist im Einklang mit der Zusage aller Industrieländer (im Rahmen der 15. Vertragsparteienkonferenz des Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) und setzt sich aus einer breiteren Menge an öffentlichen und privaten Quellen zusammen.

Insgesamt leistet Österreich im Zuge seiner gesamten internationalen Klimafinanzie­rung jährlich rund 180 Mio. Euro, im Jahr 2017 waren es 185,67 Mio. Euro. Diese Fi­nanzierungen stammen aus den Bereichen der öffentlichen Klimafinanzierung, aus bi­lateralen und multilateralen Zuschüssen und Finanzinstrumenten sowie aus privaten Klimafinanzierung im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaften der Austrian Develop­ment Agency (ADA), der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) oder der Öster­reichischen Entwicklungsbank. Der Green Climate Fund (GCF) ist ein wichtigstes Ins­trument der internationalen Klimafinanzierung zur Erreichung Ziele des Übereinkom­mens von Paris, stellt aber nur ein Instrument von vielen dar. Im Rahmen der Erst­kapitalisierung des Green Climate Fund hat Österreich einen Beitrag von insgesamt 26 Mio. Euro geleistet. Die erste Wiederauffüllung des Fonds wird derzeit verhandelt und Österreich hat bereits zugesagt, den Beitrag auf 30 Mio. Euro aufzustocken. Der angekündigte Rückzug der USA aus dem Pariser Übereinkommen, der auch mit einem Wegfall der Beiträge der USA verbunden ist, wird es aber zukünftig erforderlich ma­chen, dass die internationale Staatengemeinschaft den Wegfall der USA-Beiträge aus­gleicht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die kommende Bundesregierung wird ersucht, den für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund zugesagten Beitrag Österreichs von 30 Mio. Euro (für die Jahre 2020 bis 2023) zu prüfen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Optionen erarbeiten, um den ös­terreichischen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung außerhalb des Green Cli­mate Fund auch durch einen höheren Anteil privater Beiträge weiter zu erhöhen. Eine Plattform zum Austausch zwischen Ministerien, ADA und privaten Akteuren soll eben­falls ins Leben gerufen werden.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Klaus-Uwe Feichtinger, Walter Rauch, Michael Bernhard, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend klares Auftreten der Bundesregierung gegen den Neubau von Atomkraftwer­ken und gegen Laufzeitverlängerungen alter Kernkraftwerke

eingebracht in der 89. Sitzung des Nationalrates. XXVI. GP am 25. September 2019 im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Johannes Schmu­ckenschlager, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Michael Bernhard, Mag. Bruno Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erklärung des Climate Emergency (935/A(E))

Das tschechische Umweltministerium hat am 30. August 2019 bekannt gegeben, dass das Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) zum Ausbau des AKW Dukovany positiv abgeschlossen wurde und der geplante fünfte Reaktor in Dukovany gebaut werden darf. Zuvor hat sich der slowenische Premierminister Marjan Šarec am 22. August 2019 bei einem Besuch des ca. 80 km von der österreichischen Grenze gelegenen Atomkraftwerks Krško für einen Bau eines zweiten Atomreaktors stark gemacht. Die neuesten Entwicklungen bezüglich der Ausbaupläne der Nachbarregierungen beim Atomkraftwerk Krško und Atomkraftwerk Dukovany sind alarmierend, da Kernenergie weder eine klimafreundliche noch eine sichere Form der Energieerzeugung ist. Eine Dekarbonisierung der Energiesysteme ist im Rahmen der europäischen Energieunion ohne Kernenergie möglich und der Fokus muss auf erneuerbarer Energie und Ener­gieeffizienz liegen.

Österreich kämpft seit vielen Jahren gegen Atomkraft. Der österreichische Nationalrat hat erst am 25. April 2019 wieder einstimmig seine ablehnende Haltung bekräftigt. Zu­letzt hat die vorangegangene Bundesregierung beim slowakischen AKW Mochovce er­reicht, dass die gravierenden Sicherheitsmängel von unabhängigen internationalen Ins­pektoren untersucht werden. Gegen die geplanten Ausbaupläne der AKWs Paks (Un­garn) und Hinkley Point (GB) hat Österreich Klagen im Beihilfenrecht auf europäischer Ebene eingebracht.

Für geplante Neubauprojekte wie Dukovany und Krško aber auch für alle bestehenden Kernkraftwerke in den Nachbarländern (insbesondere das AKW Mochovce) müssen die europäischen und internationalen Regeln eingehalten werden und die ständige Ver­besserung der nuklearen Sicherheit – zuletzt die Überprüfung der Reaktoren 3+4 des Atomkraftwerkes Mochovce durch eine unabhängige Expertenmission (IAEO) – auf der Tagesordnung stehen.

Auch Laufzeitverlängerungen werden von Österreich kritisch gesehen. Wir vertreten seit jeher die Auffassung, dass es sich bei der Laufzeitverlängerung von alten Kern­kraftwerken um eine wesentliche Projektänderung handelt, für die eine grenzüber­schreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Diese Forderung betreffend die AKW Dukovany und AKW Krško hat Österreich immer wieder auf den verschiedensten Ebenen bilateral, auf europäischer sowie internationaler Ebene einge­bracht. Mit dem jüngsten EuGH-Urteil C-411/17 zum belgischen AKW Doel vom 29. Ju­li 2019 wird Österreich in seiner Forderung bestärkt: Der EuGH hat entschieden, dass das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 ohne die erforderlichen vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen erlas­sen wurde.

Durch viele Expertenberichte ist bereits bestätigt, dass das AKW Krško inmitten einer Erdbebenlinie liegt und somit schon bei einer kleinen Erschütterung eine massive Ka­tastrophe droht. Somit ist es unabdingbar, eine mögliche Laufzeitverlängerung des Ur­alt-Kraftwerkes bis 2043 zu unterbinden.

Die Bundesregierung muss angesichts dessen die österreichische Anti-Atomkraft Poli­tik unbeirrt und engagiert fortsetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

•           alle zur Verfügung stehenden diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel gegen den Neubau eines fünften Atomreaktors in Dukovany bzw. eines zweiten Atomreaktors in Krško auszuschöpfen,

•           ein neues grenzüberschreitendes UVP-Verfahren bei der Laufzeitverlängerung des bestehenden AKW Dukovany und AKW Krško einzufordern,

•           ein neuerliches UVP-Verfahren für das AKW Mochovce anzustreben und

•           alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen, dass es zu keiner Laufzeit­verlängerung des AKWs kommt.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Beide Anträge wurden ordnungsgemäß einge­bracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.