Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 965/A der Abgeordneten Köstinger, Kassegger, Schellhorn, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzent­wurf samt Titel und Eingang.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest. – Das ist gegeben.

Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer wiederum einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Ich darf nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Biß­mann, Bernhard, Dönmez, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ölkesselförderung stoppen“ kommen.

Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist daher abgelehnt.