Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 965/A der Abgeordneten Köstinger, Kassegger, Schellhorn, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Das ist gegeben.
Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer wiederum einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich darf nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bißmann, Bernhard, Dönmez, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ölkesselförderung stoppen“ kommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist daher abgelehnt.