Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den im Antrag 966/A der Abgeordneten Köstin­ger, Kassegger, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Köstinger, Duzdar, Kassegger, Schellhorn, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des ge­samtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Da der soeben erwähnte gesamtändernde Abänderungsantrag Verfassungsbestim­mungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsord­nung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorge­sehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist erreicht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten wie bereits erwähnt aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Damit ist der Entwurf auch in der dritten Lesung angenommen. – Gratu­liere! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Feichtinger, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Fi­nanzierung des Gewässerschutzes“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung – sobald Sie alle auf den Plätzen sind. – Das ist einstimmig angenommen. (E 142)