Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 509 der Beilagen.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Plessl, Kolleginnen und Kollegen abzustimmen.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 509 der Beilagen noch­mals an den Landesverteidigungsausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, ab­gelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 509 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Bösch, Hammer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich darf daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen also nunmehr zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag der Abgeordneten Bösch, Hammer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Artikel 1 bis 10.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, an­genommen.

Ich darf schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Danke, das ist mehrheitlich angenommen.

Ich komme zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wieder die Mehrheit, daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.