Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019 (509 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 242/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 242/BNR, Dafür: V, F. Dagegen: S, N, J

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Präzisierung bestehender wehrrechtlicher Begriffe unter fallweiser gleichzeitiger Anpassung an aktuelle Herausforderungen, insbesondere im Wehrgesetz 2001 hinsichtlich der allgemeinen Einsatzvorbereitung und im Heeresgebührengesetz 2001 hinsichtlich des Begriffs der eigenen Wohnung im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Auszeichnung besonderer Leistungen für die militärische Landesverteidigung ("Partner des Bundesheeres")
  • gesetzliche Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, insbesondere durch Abbau von erkannten Doppelgleisigkeiten
  • Lösung vereinzelt festgestellter Detailprobleme, insbesondere im Bereich des Kommandantenverfahrens nach dem Heeresdisziplinargesetz 2014
  • Formelle Anpassungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164
Stand: 27.02.2019

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
Dagegen:
SPÖ
NEOS
JETZT

Einbringendes Ressort

BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung)

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