14.05

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Stärkung der direkten Demokratie war uns Grünen immer ein sehr wichtiges Anliegen, daher begrüßen wir natürlich auch jede Stärkung der direkten Demokratie. Die direkte Demokratie kann auch dazu beitragen, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt wird. Sie kann Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, ihren Unmut auch wirklich direkt ins Parlament zu tragen und auch wirklich direkt einen Auftrag an die Regierung zu erteilen.

Es gibt viele Ideen und Konzepte, wie man die direkte Demokratie stärken kann und Ideen und Konzepte, die man entwickeln kann, gerade auch hinsichtlich der Einbin­dung des Internets – alles interessante, innovative Ideen, die man auch gemeinsam diskutieren sollte.

Aber wenn wir die direkte Demokratie stärken wollen, müssen wir bedenken, dass sie auch Gefahren in sich birgt. Sie eignet sich nämlich auch für den illiberalen Gebrauch, und diesen illiberalen Gebrauch sollten wir nicht unterschätzen. Daher müssen wir uns überlegen, dass diese Instrumente auch zum Beispiel zum Nachteil von Minderheiten genutzt werden können. Wir müssen uns auch überlegen, dass sie dazu benützt wer­den können, notwendige Machtbeschränkungen auszuhöhlen. In diesem Zusammen­hang muss ich auch die Boulevardmedien und deren Macht erwähnen, denn wir wis­sen ganz genau, dass Boulevardmedien teilweise manche Diskussionen in die eine oder in die andere Richtung lenken können. Wir wollen uns natürlich nicht ausmalen, was es heißt, wenn bestimmte Personen gewisse Medien übernehmen und dann ver­suchen, bestimmte Volksabstimmungen in die eine oder in die andere ihnen genehme Richtung zu lenken.

Daher muss jede Maßnahme zur Stärkung der direkten Demokratie auch notwendige und angemessene Vorkehrungen enthalten. So ist es notwendig, dass es klare Ver­fahrensregeln gibt, und es ist notwendig, dass diese Initiativen auf ihre Gesetzmäßig­keit geprüft werden. Es braucht ein ganz klares Bekenntnis, dass Grundrechte und Menschenrechte dadurch nicht ausgehöhlt werden. Es braucht auch ein ganz klares Bekenntnis, dass diese Initiativen nicht gegen EU-Recht oder völkerrechtliche Ver­pflich­tungen verstoßen. Es darf selbstverständlich auch nicht zu einer Verschlechte­rung der Rechtsstellung von Minderheiten führen. Und selbstverständlich müssen sich diese Begehren im Rahmen des Budgets bewegen.

All das, meine Damen und Herren, enthält aber der Antrag der Freiheitlichen Partei nicht. Daher braucht es da wesentlich mehr Regelungen, und über diese Regelungen müssen wir diskutieren. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

14.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.