14.37

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Ja, anstatt das Bargeld in die Verfassung zu schreiben, könnten wir wirklich sinnvolle Dinge in die Verfassung schreiben, nämlich ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Informationen. Österreich ist in kaum einem Bereich so rückständig wie in der Frage der Informationsfreiheit. Wir sind eines der letzten Länder, die das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung haben, das Amtsgeheimnis, das aus der Monarchie stammt und grundlegend festlegt, dass eigentlich nichts veröffentlicht werden muss und alles grundsätzlich geheim ist. – Das, obwohl wir eigentlich wissen, dass Transparenz in so vielen Bereichen eine wesentliche Hilfestellung ist, eine Hilfestellung als Mittel gegen Korruption, als Mittel gegen Steuergeldverschwendung. Es ist eigentlich etwas ganz Selbstverständliches, dass die Bürgerin/der Bürger ein Recht darauf hat, Informationen über staatliches Handeln zu bekommen.

Wir sind extrem rückständig, viele andere Länder auf der Welt sind uns schon weit voraus. So hat Schweden beispielsweise schon im Jahr 1766 in der Verfassung das Prinzip der Informationsfreiheit festgelegt. Andere Länder sind gefolgt, Österreich hat das bis heute nicht zustande gebracht. Wir sind im sogenannten Global Right to Information Rating von 128 Staaten auf dem großartigen – im negativen Sinn – 128. Platz. Das ist hochnotpeinlich, und das ist deswegen hochnotpeinlich, weil es sich die Bürgerinnen und Bürger einfach verdient haben, dass sie Informationen bekom­men, weil es selbstverständlich sein müsste, dass der Bürger die Chance hat, zu einer staatlichen Stelle zu gehen und gewisse Dinge zu hinterfragen.

An dieser Stelle muss ich immer das eine Beispiel dafür bringen, wie ausgeprägt die Absurdität in diesem Zusammenhang ist: Es gab einmal den Fall, dass bei einer nie­derösterreichischen Gemeinderatswahl ein Wahlwerber danach bei der Gemeinde angefragt hat, wie viele Vorzugsstimmen er denn bekommen hat. Die Gemeinde hat geantwortet: Das dürfen wir Ihnen leider nicht sagen; das unterliegt dem Amtsge­heimnis. – Zu solch absurden Blüten führt also das Amtsgeheimnis in Österreich.

Wir sind übrigens auch rechtlich bis zu einem gewissen Grad schon längst verpflichtet. Es gibt Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass es ein Recht auf Information nach Artikel 10 gibt. Wir sind nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte eigentlich dazu verpflichtet. Deswegen haben wir als NEOS ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz erarbeitet. Es ist im Übrigen jedes Mal aufs Neue am Anfang jeder Legislaturperiode der erste Antrag, den wir einbringen, weil wir glauben, dass wir mit diesem Amtsgeheimnis aus der Monarchie endlich abfahren müssen.

Es geht im Wesentlichen um zwei Dinge. Erstens: Staatliche Stellen sollen dazu ver­pflichtet werden, Informationen von Allgemeininteresse proaktiv zu veröffentlichen. Zweitens: Wir brauchen ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, dass Men­schen ein subjektives Recht haben, Informationen von staatlichen Stellen zu bekom­men. Das müsste ja eigentlich alles ganz einfach sein.

Ich schaue zuerst in diese Richtung. Es ist der ÖVP-Obmann Sebastian Kurz ge­wesen, der 2013 ein Recht auf Informationsfreiheit gefordert hat. Ich überspringe jetzt die FPÖ, weil die sich da nie ganz so sicher ist. 

Die SPÖ ist mit Thomas Drozda als Minister immer dahinter gewesen, dass es dieses Recht gibt, die Grünen waren auch immer dafür, wir NEOS auch. Die Zweidrittel­mehr­heit ist ganz einfach zu kriegen, wir müssen es nur machen. Deswegen haben wir diesen Gesetzesantrag schon eingebracht. Ich hoffe, dass alle ernsthaft bereit sind, das Amtsgeheimnis endlich der Vergangenheit angehören zu lassen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

14.40

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Kollege Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.