16.23

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Im Juli dieses Jahres hat der Nationalrat, haben wir hier das Verbot des Tragens von weltanschaulich und religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für unsere Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres beschlossen. Bereits vorher, im November vergangenen Jahres, haben wir einen gleichlautenden Beschluss gefasst, der für unsere Kinder in den Kindergärten gilt. Nunmehr beantragen wir Freiheitliche die Ausweitung dieser Regelung auf Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie auch auf Lehrerinnen und Lehrer.

Hohes Haus! Die Ausweitung ist eine logische Konsequenz bisheriger freiheitlicher Politik und freiheitlicher Forderungen. Dieser Antrag – und da bin ich auch gespannt – bietet auch der Österreichischen Volkspartei die Möglichkeit, ihre Wahlversprechen, ihre Aussagen im Wahlkampf durch ihre Unterstützung, durch ihre Mitarbeit, durch ihre Zustimmung einzulösen.

Hohes Haus! Das Kopftuch als Zeichen, als Symbol des politischen Islams steht für Gleichmacherei und steht für Unterdrückung – und widerspricht damit den klaren Vorstellungen einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung, zu deren wichtigsten Säulen Individualität und Freiheit gehören. (Beifall bei der FPÖ.)

Oder um es mit den Worten von Professor Taschner, dem Bildungssprecher der Volkspartei, zu sagen, der vor ziemlich genau sechs Monaten hier von dieser Stelle aus gemeint hat: Das Kopftuch steht für ein „Verbot, sein Haar frei zu zeigen“, und es steht für ein „Verbot, sich selbst zu verwirklichen“. So gesehen ist ein solches Gesetz eine Befreiung, nennen wir es „Kopftuchbefreiung“. 

Hohes Haus! Die Trennung von Religion und Staat ist eines der wichtigsten Funda­mente unserer aufgeklärten Gesellschaftsordnung, und der politische Islam kann und darf niemals Teil unserer Gesellschaftsordnung sein, er darf sie nicht infrage stellen und er darf sie niemals untergraben. (Beifall bei der FPÖ.)

Hohes Haus! Die Scharia kann niemals Teil unserer Rechtsordnung werden, und so gesehen soll dieses Gesetz, soll dieses Kopftuchverbot bewirken, dass wir die inte­grationspolitischen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen können. Ich hoffe, dass es im Gesetzwerdungsprozess eine breite Mitarbeit aller Parteien gibt und schlussend­lich dann, wenn es so weit ist, dass wir das Gesetz in dritter Lesung zur Beschlussfas­sung bringen können, dass es eine breite Zustimmung finden wird. (Beifall bei der FPÖ.)

16.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marchetti. – Bitte.