15.22

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Vielleicht vorausgeschickt an die SPÖ: Nach den schweren Unwettern der letzten Wo­che in einigen Regionen – und ich komme aus so einer Region –, wäre es sicher 100-mal gescheiter gewesen, wir hätten heute Pickel und Schaufel in die Hand genommen und den Leuten geholfen, den Schlamm aus den Häusern zu befördern, als hier im Parlament eine politische Schlammschlacht zu inszenieren. (Abg. Schellhorn: Klatscht aber keiner! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Da Ihnen aber die Transparenz so wichtig ist, möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede einen Antrag betreffend die Kompetenz des Rechnungshofes einbringen. Der Rechnungshof darf derzeit Gesellschaften erst ab 50 Prozent Beteiligung des Staates prüfen. Ich bringe daher einen Antrag mit der Forderung ein, dass der Rechnungshof die Kompetenzerweiterung bekommt, in Zukunft auch (Zwischenruf der Abg. Maurer) ab 25 Prozent Beteiligung prüfen zu dürfen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, in der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz dahinge­hend geändert werden, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird, um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent be­teiligt ist, prüfen zu dürfen.“

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Ich hoffe, da Ihnen Transparenz so wichtig ist, Sie stimmen dem auch zu.

Nun aber zum heutigen Thema Postenschacher. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das ist ja wohl der Treppenwitz des Jahres, dass die SPÖ den Postenschacher zum Thema der heutigen Sondersitzung macht. Sie, liebe Genossinnen und Genossen, sind ja wohl das Sinnbild für Parteibuchwirtschaft, und wenn Sie von einer Wirtschaft wirklich etwas verstehen, dann ist es die Parteibuchwirtschaft. Bis hin zum kleinsten Arbeiter und Angestellten war das Parteibuch der Eintritt zum Job, egal ob es der Ver­bund war, die Kelag, die Eisenbahn, wo auch immer – das Parteibuch war der Eintritt für den Job.

Hat sich in der SPÖ etwas geändert? – Nein. Seit 2013 regiert in Kärnten der rote Lan­deshauptmann Kaiser und Ihr Stellvertreter (in Richtung SPÖ), besetzt mit seinen poli­tischen Mitläufern aus der ÖVP jeden Posten, den er nur besetzen kann, nach dem Motto: Kärntner Land in roter Hand! – Der Machtrausch kennt keine Grenzen; von sei­nem Büroleiter, der zum Chef der Kabeg gemacht wurde, über die Vorstände in den Landesgesellschaften bis hin zum öffentlichen Dienst. Die Liste wäre so lang, wir bräuchten eine eigene Sondersitzung, damit wir sie abarbeiten könnten. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Fall kann ich Ihnen nicht vorenthalten, denn der ist wirklich hervorragend, in Hin­blick auf das, was sich hier abgespielt hat: Am 27. März 2018 wird nämlich die Stelle für den Bildungsdirektor in Kärnten ausgeschrieben. Es gibt drei Bewerber, davon eine Frau. Am 18. Juli 2018 wird wenig überraschend der SPÖ-Mann Klinglmair als der neue Bildungsdirektor vorgestellt. Herr Landeshauptmann Kaiser gibt eine Pressekon­ferenz und sagt, alle drei waren höchst geeignet, aber er hat sich die Entscheidung sehr schwer gemacht, nicht leicht gemacht. – Es hat aber natürlich Herr Klinglmair den Job bekommen.

Wie das gelaufen ist, zeigt oder bestätigt uns, dass sich schon zwei Monate davor Herr Landtagsabgeordneter Leykam im Verfassungsausschuss offensichtlich verredet und Herrn Klinglmair, den zukünftigen Bildungsdirektor, als Auskunftsperson nennt. – Das ist also die objektive Postenbesetzung der SPÖ in Kärnten.

Dieser Postenschacher landet dann vor der Gleichbehandlungskommission im Bun­deskanzleramt. Die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt hält dazu fest: „Die Besetzung der Funktion ‚Leiter/in der Bildungsdirektion Kärnten‘ mit Mag. Dr. Ro­bert Klinglmair stellt eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes gemäß § 11 B-GlBG dar.“ – Na schön, offiziell bestätigter Gesetzesbruch, Herr Kaiser besetzt einen Mann statt einer Frau. (Abg. Leichtfried – in Richtung FPÖ –: Geh, klatscht einmal, bitte!)

Wo bleibt denn der Aufschrei von den Feministinnen Ihrer Partei? (Abg. Leichtfried – in Richtung FPÖ –: Einmal nur, bitte!) Wo bleibt denn der Aufschrei, Frau Heinisch-Hosek, dass hier eine Frau, die besser qualifiziert ist als Herr Klinglmair, den Job nicht bekommt? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Ja, endlich!) Wo bleibt denn der Aufschrei von unserer Presse? Wo bleibt denn der Aufschrei vom ORF? – Gibt es nicht. Alles in Ordnung, es ist ja ein Roter. Die Rechtfertigungsversuche von Herrn Faßmann, der das noch mitbestimmt und auch Herrn Klinglmair mitbestellt hat (Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek), werden von der Gleichbehandlungskommission als absurd bezeichnet.

Es kommt aber noch dicker. Man stellt weiter fest, dass Herr Klinglmair nicht einmal die Qualifikation gehabt hat: Weiters sei auch das gesetzliche Erfordernis „Kenntnis im Vollzug von Haushaltsrecht sowie Wissen im Zusammenhang mit Personalmanage­ment, Controlling und Verwaltungsabläufen“ nicht erfüllt (Abg. Leichtfried: Machen wir da eine Leseübung?), da Mag. Klinglmair als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht mit dem Vollzugsbereich befasst sei (Abg. Leichtfried: Also für eine Leseübung ist das nicht gut!) und auch keine diesbezüglichen Kenntnisse dargelegt hat. „Der Umstand, dass Mag. Dr. Klinglmair trotz Nichterfüllung von gesetzlichen Anforderungen dennoch zum Hearing zugelassen wurde, ist nach dem Dafürhalten des Senates bereits ein Indiz für eine sachlich nicht gerechtfertigte Präferenz für den Bewerber.“ (Abg. Leicht­fried: Die Zeit wäre auch ...!)

Zusammenfassend: Wenn es um rot-schwarzen Postenschacher geht, dürfen Gesetze gebrochen werden, werden Frauenrechte mit Füßen getreten, zählt nicht die Qualifi­kation – Hauptsache, es ist ein Roter oder ein Schwarzer. Für alle anderen in die­sem Land gilt ein lateinisches Sprichwort: Quod licet Iovi, non licet bovi – was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war keine gute Rede! – Ruf bei der FPÖ: Für Kärnten sicher nicht! – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

15.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Angerer, Kickl, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes

eingebracht im Zuge der Dringlichen Anfrage zum Thema „Von Ibiza zu den Korrup­tionsvorwürfen und Personalvergaben bei der Causa Casinos – wie Türkis-Blau die Republik verkaufen wollte“, in der 5. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. No­vember 2019

Für die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen durch den Rechnungshof ist derzeit ent­weder eine mindestens 50-prozentige Beteiligung, oder eine gleichzuhaltende tatsäch­liche Beherrschung durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden mit mindes­tens 10.000 Einwohnern oder RH-unterworfene Rechtsträger) vorgesehen. Bei einigen Unternehmen, an denen die Republik beteiligt ist, werden derzeit nur ca. 25 Prozent gehalten.

So zeigt ein internationaler Vergleich von entsprechenden Zuständigkeitsregelungen etwa, dass im Unternehmensbereich eine Prüfungszuständigkeit von Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle bereits bei jedweder Beteiligung der öffentlichen Hand besteht (wie bspw. der Obersten Rechnungskontrollbehörden von Ungarn und Polen). Aber auch auf nationaler Ebene ist in mehreren Bundesländern das Beteili­gungsausmaß zur Auslösung einer Prüfung herabgesetzt. So haben die Länder Bur­genland, Kärnten, Salzburg und Steiermark eine Kontrolle von Unternehmen durch den Landesrechnungshof schon ab einer 25-prozentigen Beteiligung vorgesehen.

Eine entsprechende Prüfungskompetenz sollte auch für den Bundesrechnungshof vor­gesehen werden und in Artikel 126b Abs. 2, Artikel 127 Abs. 3 und Artikel 127a Abs. 3 B-VG sowie in § 12 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 RHG somit die Wortfolge in "25 vH" anstelle von "50 vH" geändert werden.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, in der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz dahinge­hend geändert werden, dass die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird, um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent be­teiligt ist, prüfen zu dürfen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.