15.03

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Da Dienstrechtsnovellen oft viele technische Inhalte haben, würde ich gern anders be­ginnen und uns noch einmal in Erinnerung rufen, um wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Bereich es denn eigentlich geht. Es sind rund 135 000 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesdienst, und alle, alle, alle gemeinsam, der Bund, die Länder und die Kommunen – 2 096 Gemeinden haben wir in Österreich – sind es 355 000 Menschen, und ich gehe doch davon aus, dass nach der Gehaltsan­passung für den Bund auch die Länder und Kommunen, so wie das in der Vergangen­heit üblich war, nachziehen werden.

Ich würde mir wünschen, dass das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestan­den wird und nicht davon gesprochen wird, dass da, wie Kollege Loacker gemeint hat, nur Privilegien vorhanden wären. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die – das hat Herr Kollege Ofenauer schon gesagt – das Staatshandeln als tragende Säule jetzt und in Zukunft darstellen. Die Zukunft wird natürlich auch für den öffentlichen Dienst eine Herausforderung werden. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: Es ist egal, ob eine Krise vorhanden ist oder ob alles so läuft, wie es laufen soll, öffentlich Bedienstete leisten hervorragende Arbeit!

Damit wir wissen, wer wo beschäftigt ist: Ich kann Ihnen sagen, im Bund sind rund 45 000 Menschen in der Verwaltung tätig. Bei der Exekutive – ganz wichtig für die in­nere und äußere Sicherheit unseres Landes – sind 32 000 Frauen und Männer tätig; leider nur 17,3 Prozent Frauen, was sich hoffentlich noch nach oben hin ändern kann. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte: knapp 3 000 Personen; Lehr­personen: 40 000 im Bund, 70 000 in den Ländern. Beim militärischen Dienst sind es 13 400 Personen, davon nur 2,7 Prozent Frauen; auch das ist ausbaufähig. Ich wollte Ihnen zu Beginn einen Überblick geben, damit Sie und die Zuseherinnen und Zuseher vor allem ein Bild davon haben, wie viele Menschen in der Verwaltung, aber auch in den nachgeordneten Dienststellen Tag für Tag für uns tätig sind.

Ich halte es für mehr als angemessen, dass genauso wie in der Privatwirtschaft für den öffentlichen Dienst in sozialpartnerschaftlicher Manier gemeinsam mit den Gewerk­schaften GÖD und Younion, die da immer dabei sind, diese Gehaltsabschlüsse so zu­stande gekommen sind, wie sie jetzt sind, nämlich mindestens 50 Euro, aber im Schnitt 2,25 Prozent, bei den Zulagen 2,3 Prozent. Ich glaube schon, sagen zu dürfen, dass das eine Wertschätzung der Leistungen aller öffentlich Bediensteten in unserem Land darstellt, und das soll das zum Ausdruck bringen.

Die Herausforderungen sind groß. Auch in diesem Bereich gehen in den nächsten Jah­ren viele Personen in Pension, auch da muss man betreffend Personalentwicklung, Personalmanagement wahrscheinlich moderne, ganz andere Ansätze wählen. Der öf­fentliche Dienst hat sich da ja schon auf den Weg gemacht: nicht nur, dass wir schon seit vielen Jahren im Bereich von E-Government sehr, sehr gut liegen, an der Spitze sind; mit der Jobbörse des Bundes, durch die man innerhalb des Bundesdienstes wechseln kann, Karriere machen kann, gibt es auch eine gute Möglichkeit für die öf­fentlich Bediensteten, sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden, sich weiterzubilden und umzuschulen.

Ich möchte zwei Bereiche, die schon von Kollegen Ofenauer herausgenommen wur­den, ansprechen. Die Wiedereingliederungsteilzeit: Stellen Sie sich vor, eine öffentlich Bedienstete hat Brustkrebs, hat eine lange Rekonvaleszenz und dann die Möglichkeit, zu sagen: Ich bin wieder voll arbeitsfähig und mache mir mit meinem Dienstgeber aus, dass ich Teilzeit arbeite und dass ich wie in der Privatwirtschaft auch Wiedereinglie­derungsgeld bekomme! In der Privatwirtschaft gibt es das seit 2017. Die Dienstrechts-Novelle 2018 hat diese Möglichkeit auch für Vertragsbedienstete und Beamtinnen und Beamte geschaffen und wird jetzt auf Dauer gestellt, was ich sehr begrüße.

Ein letzter Satz noch zum Papamonat, der im öffentlichen Dienst seit 2011 existiert: 2015 haben wir den Babymonat daraus gemacht, das heißt, auch für Papa/Papa, Ma­ma/Mama, bei adoptierten Kindern, Pflegekindern muss es möglich sein, dass ein El­ternteil unmittelbar nach der Geburt diese vier Wochen in Anspruch nimmt. Der Unter­schied zur Privatwirtschaft: Im öffentlichen Dienst muss erst eine Woche vor dem er­rechneten Geburtstermin bekannt gegeben werden, dass die Papas oder die Mamas diesen Babymonat in Anspruch nehmen. Er muss nicht exakt einen Monat dauern, er kann sich bis zu einem Monat erstrecken; also auch da gibt es mehr Flexibilität. Ich würde mir wünschen, dass der Babymonat vielleicht auch in der Privatwirtschaft Ein­gang findet, zumal er im öffentlichen Dienst bisher hohe Zustimmung erfahren hat. (Beifall bei der SPÖ.)

15.09

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.