15.18

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Anwesende auf der Galerie und zu Hause vor den TV-Geräten und vor den Laptops, über die Sie die Sitzung ja streamen können! Ich gehe gleich kurz auf die Ausführungen meines Vorredners ein: Ein eigenes Exekutiv­dienstrecht ist, glaube ich, nicht das Vorrangigste, was wir zu bewältigen haben. Da gibt es viel drängendere Probleme im öffentlichen Dienst, insbesondere was die Nach­besetzung von Planstellen betrifft. Es ist oder war bis dato immer ein Ziel, möglichst viele Beamten-/Beamtinnenplanstellen abzubauen, nicht nachzubesetzen, also den öf­fentlichen Dienst letztlich zu schwächen, was nicht im Interesse des Staates sein kann.

Gabriele Heinisch-Hosek hat schon erwähnt, wie viele Personen im öffentlichen Dienst, in Bund, Ländern und Gemeinden, tätig sind. Wenn man sich das europaweit an­schaut, so sieht man, wir liegen im letzten Viertel, was den Anteil betrifft; es sind näm­lich nur 18 Prozent der Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst tätig. In Norwegen, Däne­mark, Schweden sind es 30 Prozent. Ich denke, wir sollten die Zahl insbesondere im Bereich der Lehrerinnen, Lehrer, der Pädagoginnen, Pädagogen erhöhen, aber auch in den Krankenanstalten und selbstverständlich in der Verwaltung, weil die Verwaltung den Bürgern und Bürgerinnen dient. Es ist wunderbar, wie diese im Vergleich zu vor 20, 25 Jahren funktioniert: Innerhalb von drei Tagen bekommt man einen Reisepass, während es früher drei Wochen und drei Besuche bei Polizei, Gemeinde et cetera dafür brauchte. Es geht also nicht um einen schlanken Staat, sondern es geht um ei­nen guten und abgesicherten Staat.

Das, was wir heute beschließen werden, besteht aus drei Elementen. Das eine ist die Bezugs- und Gehaltserhöhung, der wir selbstverständlich zustimmen. Wenn die Kolle­ginnen und Kollegen von den NEOS eine Angleichung des öffentlichen Diensts an die Privatwirtschaft wollen, dann kann ich nur sagen: Das drehen wir um! Die Privat­wirtschaft soll sich bitte an den öffentlichen Dienst anpassen und die Arbeitsbedin­gungen in gleicher Weise gut gestalten, wie das im öffentlichen Dienst der Fall ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Doppelbauer: Das können wir auch machen! Das ist okay!) Zum Beispiel soll die Mittagspause auch in privatrechtlichen Dienstverhältnissen in die Arbeitszeit eingerechnet werden.

Ein zweiter Bereich ist die Implementierung der Funktion der Schulevaluatoren und eva­­luatorinnen in das BDG und die anlagernden Gesetzesmaterien. Darin ist, glaube ich, ein sehr wichtiger Schritt zu sehen, nämlich dass Schulen nicht erst dann aufs Tapet kommen, wenn sie eine sogenannte Brennpunktschule sind, sondern bereits vorher, wenn Probleme auftreten. Es kann auch eine direkte Meldung an die Dienstbehörde, an die Zentralstelle abgegeben werden und auf kurzem Weg versucht werden, Lösun­gen zu finden. Dazu ist es auch notwendig, dass die Evaluatoren eine freie Auswahl treffen können, die keiner Weisung unterliegt, dass sie frei entscheiden können, damit nicht schon im Vorfeld mögliche Beeinflussungen stattfinden.

Der dritte Bereich – da werden die Kollegen und Kolleginnen von den NEOS mitge­hen ist die Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes, und da geht es um die Frage der Abfertigungen – ja oder nein – nach der Ausgliederung. Erlauben Sie mir, gleich darauf hinzuweisen, dass es ja immer noch Bereiche ausgelagerter Bundesins­titutionen gibt, wie zum Beispiel die Bundesmuseen. Bis heute gibt es nur in einem oder in eineinhalb Komplexen einen Kollektivvertrag; darum bitte ich, in Zukunft bei al­len Auslagerungen darauf zu achten.

Lassen Sie mich zum Schluss anlässlich der Weihnachtsfeiertage, die uns bevorste­hen, und um zu sehen, wie mit Beamten früher umgegangen worden ist, aus einem Vortrag an den Ministerrat von Julius Raab aus dem Jahr 1953 – er war damals erst ei­nige Monate Kanzler – vorlesen:

Vortrag an den Ministerrat. Gegenstand: Weihnachts- und Neujahrsgratula­tionen im Dienst; Abstandnahme von denselben. Der Brauch, aus Anlaß des Weih­nachtsfestes und des Jahreswechsels den persönlich Bekannten Glückwünsche aus­zusprechen, hat in steigendem Maße auch im öffentlichen Dienste platzgegriffen. Viele Beamte fürchten, ein Gebot der Höflichkeit zu verletzen, wenn sie nicht ihren Vor­gesetzten und ihren Mitarbeitern die üblichen Weihnachts- und Neujahrswünsche vor­tragen. Beamte in leitenden Stellen und Beamte mit einem ausgedehnten dienstlichen Geschäftsverkehr werden dadurch in die Notwendigkeit versetzt, einen bedeutenden Teil ihrer Zeit und ihrer Aufmerksamkeit dem Empfangen und Übermitteln von Glück­wünschen zuzuwenden. Dieser Zustand widerspricht dem Gebot der Sparsamkeit in der Verwaltung. Auch die geringere Anzahl von Arbeitstagen um die Weihnachtszeit und die bei vielen Dienststellen gerade um diese Zeit auftretende Häufung von Arbeit lässt es angezeigt erscheinen, von Glückwunschaktionen im öffentlichen Dienst abzu­sehen.“ (Heiterkeit bei den Grünen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen schöne Feiertage – ob Sie nun Weihnachten oder Chanukka feiern – und möchte mich an dieser Stelle bei allen öf­fentlich Bediensteten im Parlament sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.