18.38

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeshaftungsobergrenze liegt der­zeit bei 197 Milliarden Euro. Worauf bezieht sich das? – Das bezieht sich auf Haf­tungen, die der Bund übernimmt, und gemeint sind auch Haftungen für außerbudgetäre Einheiten, also Beteiligungen, etwa an den ÖBB oder der Asfinag.

Wie lautet die derzeitige Regelung? – Haftungen für außerbudgetäre Einheiten müssen als Gesamtstand per Ende Jänner für das Vorjahr gemeldet werden. Was würde mit der neuen Regelung anders sein? – Dieser Punkt bleibt, aber ein wesentlicher Punkt, nämlich die Vorschau betreffend Haftungen, würde entfallen.

Ein anderer wesentlicher Punkt ist schon kurz angesprochen worden, nämlich dass die unverzügliche Meldung bei Überschreitungen der Haftungsobergrenzen um 10 Prozent oder 1 Million Euro nicht mehr erfolgen muss. Diese unverzügliche Meldung muss nicht mehr erfolgen. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass man dazu keine Daten, Fak­ten, Informationen hat, und das wiederum bedeutet, dass man darauf nicht zeitnah re­agieren kann, etwa in einer Hauptversammlung abklären kann, was der Grund dafür war.

Wir als SPÖ-Fraktion fordern eindringlich den Verbleib dieser beiden Punkte: unver­zügliche Meldung bei 10-prozentiger Überschreitung oder um 1 Million Euro und die Vorschau – das muss bestehen bleiben.

Wie schaut es jetzt aus? Wie werden wir über Haftungen informiert? – Wir bekommen im Budgetausschuss einmal pro Jahr einen Bericht, der wird dann diskutiert. Das ist schön und gut, aber insgesamt zu wenig an Transparenz. Wichtig wäre, dass diese Haftungen offengelegt werden und dass das für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Das heißt, dieser Bericht wäre sinnvollerweise auf der Internetseite des Bundesministe­riums für Finanzen zu veröffentlichen – dann könnte man wirklich Einsicht nehmen.

Was haben wir aus dem Hypo-Ausschuss gelernt? – Wir haben gelernt, wie fatal es sich auswirkt, wenn man über Haftungen nicht Bescheid weiß, wenn niemand reagiert und niemand die Stopptaste drückt, weil niemand davon weiß. Es ist also wirklich eminent wichtig – das betone ich auch als Rechnungshofsprecherin –: Haftungen müs­sen öffentlich einsehbar sein.

Zusammenfassend darf ich noch einmal festhalten: Die Vorschau muss bleiben, die unverzügliche Meldung bei 10-prozentiger Überschreitung sollte bleiben, und ganz we­sentlich ist die Veröffentlichung. Es ist auch gut, wenn der Rechnungshof ein Auge auf Haftungen hat, beispielsweise im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten. Trans­parenz ist da das Um und Auf. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

18.41

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.